Die Bundesnetzagentur hat heute ein Tool zur Breitbandmessung vorgestellt. Nun können Verbraucherinnen und Verbraucher selbst überprüfen, wie schnell sie wirklich surfen und die Testergebnisse nutzen, um vertragliche Leistungen gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, begrüßt die Einführung des Tools:
„Internet-Anbieter versprechen oft hohe ,bis zu‘-Bandbreiten. In der Realität surfen Nutzer aber meist langsamer als vertraglich zugesichert. Verbraucher sollen jetzt die Möglichkeit bekommen, Abweichungen zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich gelieferter Surfgeschwindigkeit gerichtsfest nachzuweisen. Der vzbv begrüßt es, dass die Bundesnetzagentur das Messtool so schnell erarbeitet und eingeführt hat.
Dass das Messtool jedoch nicht automatisiert, sondern nur manuell laufen kann, macht es nicht sehr nutzerfreundlich. Ein weiterer Knackpunkt: Wenn Verbraucher eine Minderleistung feststellen, folgt daraus erst einmal nichts. Verbraucher können ihren Tarif nicht einfach mindern, wechseln oder kündigen, wenn der Anbieter sich nicht an den Vertrag hält. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Der vzbv setzt sich weiter für konkrete Rechtsmittel für Verbraucher ein.“