Datum: 08.10.2018

Bahnfahren muss rechtssicher und verlässlich sein

Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament stimmt über Bahngastrechteverordnung ab

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Quelle: Golger - vzbv

  • Umfassende Bahngastrechte stärken die Attraktivität der Bahn.
  • Mitglieder des Verkehrsausschusses müssen für verständliche und verlässliche Bahngastrechte stimmen.
  • vzbv fordert: die Bundesregierung muss nachziehen und schnell verbraucherfreundliche Position entwickeln.
  • Bitte beachten Sie das Update vom 25.10.2018 am Ende des Textes.

Am 9. Oktober 2018 findet die Abstimmung im Verkehrsausschuss des  Europäischen Parlaments zu den „Rechten und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ statt. Die zwischen den Berichterstattern des Ausschusses ausgehandelten Kompromisse sind weitestgehend verbraucherfreundlich, während der Novellierungsvorschlag der EU-Kommission vom September 2017 aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) weit hinter den Erwartungen zurückbleibt.

„Verspätungen und Zugausfälle nehmen zu statt ab. Im August 2018 lag die Pünktlichkeit im Fernverkehr bei unter 70 Prozent, zu Jahresbeginn waren es noch 82 Prozent. Eine Aufweichung der Rechte von Bahnreisenden ist vor diesem Hintergrund völlig absurd. Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Schadensfall von den Eisenbahnunternehmen nicht allein gelassen werden. Kundenfreundliche Regelungen machen die Bahn verlässlicher und somit insgesamt attraktiver. Die Bundesregierung muss sich schnellstens auf eine verbraucherfreundliche Position einigen. Den Ankündigungen, die Bahn als Verkehrsmittel zu stärken, müssen nun auch Taten folgen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Bahngastrechte stärken

Die Europäische Kommission hat im September 2017 einen Novellierungsvorschlag für die Bahngastrechteverordnung vorgelegt. Dieser blieb aus Sicht des vzbv weit hinter den Erwartungen zurück. In einigen Bereichen schwächt er sogar die bestehenden Rechte. Unter anderem sollte eine Ausnahmeklausel für Fahrpreisentschädigungen eingeführt werden, die bei „höherer Gewalt“ greift.

„Die gefundenen Kompromisse im Verkehrsausschuss sind gut. Die Streichung pauschaler Ausschlussklauseln für Fahrpreisentschädigungen hält am Status Quo fest. Individuelle und risikoreiche Verfahren gegen Unternehmen, wie man es im Flugverkehr sehen kann, werden vermieden. Dem muss der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments zustimmen“, so Klaus Müller.

Eine weitere Forderung des vzbv, ein verpflichtendes Angebot von Durchgangsfahrkarten, wurde nur teilweise in den Kompromissvorschlägen aufgegriffen. Durchgangsfahrkarten gelten vom Start bis zum Zielpunkt einer Reise. Die Fahrgastrechte würden dann innerhalb der gesamten Reisekette greifen, unabhängig wie viele Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden.

Bundesregierung muss nachziehen

Die Schattenberichterstatter im federführenden Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments haben einen weitestgehend verbraucherfreundlichen Kompromiss vorgelegt: die höhere Gewalt-Klausel soll nicht eingeführt werden und Fahrgastrechte sollen in den meisten Fällen entlang der gesamten Reisekette gelten – auch ohne Durchgangsfahrkarten. Sollte der Kompromissvorschlag im Verkehrsausschuss in dieser Form angenommen werden, wäre das gut für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bereits im Juni hat der mitberatende Verbraucherschutzausschuss im Europäischen Parlament eine verbraucherfreundliche Stellungnahme verabschiedet. Bahngastrechte dürfen nicht eingeschränkt, sondern müssen gestärkt werden. Die Bundesregierung muss darauf reagieren und schnell eine verbraucherfreundliche Position entwickeln. Sie sollte für starke Bahngastrechte im Rat der Europäischen Union eintreten. Bahnfahren muss rechtssicher und verlässlich sein. Werden die Bahngastrechte abgesenkt, schränkt dies grundsätzlich die Attraktivität des Verkehrsmittels ein.

Update 08.02.2019: Das Europäische Parlament hat am 15.11. eine Position zu den Bahngastrechten beschlossen, die aus Kundensicht zu begrüßen ist. Demnach soll die Ausnahme für Fahrpreisentschädigungen („Höhere-Gewalt“-Klausel) nicht kommen. Zudem sollen die Fahrpreisentschädigungen bei Verspätungen ausgeweitet werden. Bei einer Verspätung von 60 bis 90 Minuten erhalten Fahrgäste mindestens 50 % des Fahrpreises zurück, bei 91 bis 120 Minuten 75 % und bei mehr als 120 Minuten den vollen Fahrpreis. Darüber hinaus sollen nach dem Beschluss des Parlaments die Rechte für Besitzer getrennter Fahrkarten auf einer Fahrt, zum Beispiel bei der Nutzung von zwei verschiedenen Eisenbahnunternehmen, deutlich verbesset worden.
Der verbraucherfreundliche Beschluss des Europäischen Parlaments ist ein wichtiger Zwischenschritt. Deutschland sowie der Rat der Europäischen Union haben noch keine abschließende Position. Der finale Beschluss über eine Neufassung der Bahngastrechte wird zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt.

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