Datum: 24.09.2018

5G-Frequenzvergabe: Verbraucherinteressen bleiben auf der Strecke

Bundesnetzagentur muss die richtigen Weichen stellen

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Quelle: Animaflora - Fotolia.com

  • 5G-Frequenzvergabe ist für 2019 geplant.
  • Ziel muss ein verbraucherfreundlicher Wettbewerb sein, der das Surfen und Telefonieren im Netz zu vernünftigen Preisen ermöglicht.
  • Bundesnetzagentur muss aus Fehlern vergangener Vergabeverfahren lernen.

Die Vorbereitungen für die für 2019 geplante Versteigerung der 5G-Frequenzen laufen auf Hochtouren. Am 24. September 2018 tagt der Beirat der Bundesnetzagentur. Der aktuelle Entwurf der Behörde für die Vergaberegeln ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und mit Blick auf einen lebendigen Wettbewerb jedoch mehr als enttäuschend.

Die Potenziale von 5G, dem neuen Mobilfunkstandard, klingen für Verbraucherinnen und Verbraucher vielversprechend: höhere Datenraten, ruckelfreies Surfen, weniger Funklöcher und ein reduzierter Energiebedarf für mobile Geräte. „Schauen wir auf die Weiterentwicklung neuer digitaler Angebote und Dienste, wie dem automatisierten Fahren und Virtual Reality, ist der 5G-Standard ein Muss“, so Lina Ehrig, Leiterin im Team Digitales und Medien. „Damit sich Deutschland zu einem Leitmarkt für 5G entwickelt und Verbraucher endlich flächendeckend schnell und verlässlich surfen und telefonieren können, muss die Bundesnetzagentur jetzt die richtigen Weichen stellen.“

Lebendiger Wettbewerb: Fehlanzeige

Bis Verbraucher und Wirtschaft von den neuen 5G-Netzen profitieren können, ist es allerdings noch ein weiter Weg. Derzeit teilen sich die drei großen Netzbetreiber den deutschen Mobilfunkmarkt etwa zu gleichen Teilen auf. „Lebendiger Wettbewerb sieht anders aus“, so Ehrig. Der deutsche Mobilfunkmarkt zähle nicht gerade zu den besten und rangiere im europäischen und internationalen Vergleich regelmäßig im unteren Drittel, etwa bei den Kosten für Datenvolumina. In vielen ländlichen Regionen sei die Verbindung weiterhin schlecht. „Verbraucher beklagen zu Recht seit Jahren die viel diskutierten Funklöcher“, so Ehrig.

Wenig ambitionierte Pläne

Die Pläne der Bundesnetzagentur für einen flächendeckenden Ausbau der neuen Netze sind aus Verbrauchersicht jedoch wenig ambitioniert. So sollen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in allen Bundesländern mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen. Der für Netzbetreiber wenig rentable ländliche Raum bleibt jedoch auf der Strecke. „Funklöcher und Verbraucherfrust sind wie schon beim LTE-Standard vorprogrammiert, solange nicht flächendeckend ausgebaut wird“, so Ehrig. Wenn für Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen, könnten die Anbieter zudem zeitweise verpflichtet werden, ihre Netze der Konkurrenz, also dritten Anbietern, kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen (National Roaming), um Versorgungslücken zu schließen.

Ziel muss aus Sicht des vzbv ein lebendiger und verbraucherfreundlicher Wettbewerb sein, der die Angebots- und Anbietervielfalt sichert und Verbrauchern das Surfen und Telefonieren im Netz zu vernünftigen Preisen ermöglicht. Unverzichtbar sind dabei die Verpflichtung zum flächendeckenden Ausbau, die Auferlegung von Zugangsverpflichtungen für Netzbetreiber und Sanktionsmöglichkeiten, wenn den Verpflichtungen nicht nachgekommen wird. Allen Wettbewerben sollten gleiche Chancen bei der Frequenzvergabe eingeräumt werden. Auch neue Marktteilnehmer müssen eine faire Chance auf dem Mobilfunkmarkt haben. Weitere Player täten dem deutschen Mobilfunkmarkt durchaus gut und würden die bisherigen Anbieter herausfordern.

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