Datum: 21.02.2018

Verbraucherrechte in der Telekommunikation: Bundesregierung muss Schutzstandard halten

vzbv-Vorstand Klaus Müller zu den Trilog-Verhandlungen zum TK-Kodex

Quelle: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Am 27. Februar 2018 finden die finalen Trilog-Verhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat zu den Verbraucherrechten im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (TK-Kodex) statt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert den Erhalt des deutschen Schutzniveaus:

„Trotz stetiger Kritik von Verbraucherschützern wird der TK-Kodex die Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt wohl vollharmonisieren. Nationale Regelungen der Endnutzerrechte sind danach nur eingeschränkt möglich. Jetzt geht es darum, Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt auf jetzigem Schutzniveau zu halten. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, sich in den kommenden Trilog-Verhandlungen für Verbraucherrechte stark zu machen. Sie muss sicherstellen, dass deutsche Erfolgsmodelle wie Anbieterwechsel und Sonderkündigungsrecht bei Umzug auch auf EU-Ebene bestehen bleiben und bei der nationalen Umsetzung in zwei Jahren nicht mit dem Argument der Vollharmonisierung ausgehöhlt werden.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zum EU-Telekommunikationsmarkt in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst.

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EU-Kodex: Neue Regeln für den Telekommunikationsmarkt | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverband

EU-Kodex: Neue Regeln für den Telekommunikationsmarkt | Faktenblatt des Verbraucherzentrale Bundesverband

EU-KODEX: NEUE REGELN FüR DEN TELEKOMMUNIKATIONSMARKT | FAKTENBLATT DES VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND | 353.86 KB
EU Code: New Rules for the Telecommunications Market | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband

EU Code: New Rules for the Telecommunications Market | Factsheet Verbraucherzentrale Bundesverband

EU CODE: NEW RULES FOR THE TELECOMMUNICATIONS MARKET | FACTSHEET VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBAND | 150.61 KB

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