Datum: 18.09.2020

Unabhängige Patientenberatung: Ein Neustart ist notwendig

Rechtsgutachten empfiehlt gesetzliche Anpassungen

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Quelle: webphotographer - istockphoto.de

  • Rechtsgutachten bestätigt Möglichkeit der institutionellen Verstetigung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
  • vzbv fordert Anbindung der UPD an die Zivilgesellschaft und Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit.
  • Gutachten macht Vorschlag für die Umsetzung im fünften Sozialgesetzbuch.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) muss neu aufgestellt werden. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schon seit Längerem. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv macht nun konkrete Vorschläge, wie eine Reform aussehen könnte. Im Mittelpunkt stehen dabei die dauerhafte Anbindung an die Zivilgesellschaft und die Sicherstellung der tatsächlichen Unabhängigkeit in organisatorischer und finanzieller Hinsicht.

„Die Unabhängige Patientenberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher enorm wichtig, aber das Beratungsangebot ist noch immer zu wenig bekannt. Qualität und Kontinuität in der Arbeit sowie eine ausreichende Präsenz der Beratung vor Ort fehlen. An dem aktuellen Träger wurde nicht zuletzt vom Bundesrechnungshof heftige Kritik geäußert. Auch das politische Potenzial, frühzeitig auf Probleme in der Gesundheitsversorgung aufmerksam zu machen, muss in Zukunft besser ausgeschöpft werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Wir brauchen eine besseres und nachhaltigeres Beratungsangebot im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

Verstetigung und Anbindung an die Zivilgesellschaft

Das Rechtsgutachten von Prof. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, hat vier zentrale Ergebnisse:

  1. Ein Verzicht auf die regelmäßige Neuausschreibung und eine dauerhafte institutionelle Verstetigung sind rechtlich zulässig.
  2. Die Finanzierung sollte aus Steuermitteln erfolgen. Dies würde auch die finanzielle und organisatorische Unabhängigkeit von dem Spitzenverband der Krankenkassen sicherstellen.
  3. Das Gutachten spricht sich für die Rechtsform gGmbH aus. Der Träger sollte eine gemeinnützige und freie Organisation sein, um eine bessere Anbindung an die Zivilgesellschaft zu gewährleisten.
  4. Gutachter Kingreen formuliert zudem einen neuen Paragraphen für das Fünfte Sozialgesetzbuch, der die Vorschläge prägnant zusammenführt.

Antworten auf die Kritik des Bundesrechnungshofes

Das Gutachten berücksichtigt die Kritik des Bundesrechnungshofes am derzeitigen Träger der UPD. Der Bundesrechnungshof hatte unter anderem bemängelt, dass bis zum Ablauf der aktuellen Förderphase 20 Millionen Euro ­– und damit rund ein Drittel der Fördersumme – an den Mutterkonzern der Unabhängigen Patientenberatung gGmbH fließen. Die Abhängigkeit „in wirtschaftlicher, organisatorischer und teilweise personeller Hinsicht“ sei „geeignet, den Eindruck fehlender Unabhängigkeit und Neutralität in der Beratung hervorzurufen“.

„Entscheidend ist für den vzbv, dass die Unabhängige Patientenberatung gestärkt aus einer Reform hervorgeht. Ihre wichtigen Aufgaben sollten von der Zivilgesellschaft qualitätsgesichert wahrgenommen werden. Unser Gutachten zeigt hier Möglichkeiten auf und soll ein konstruktiver Beitrag für die Weiterentwicklung sein“, so Müller. Der vzbv steht bereit, sich bei der weiteren Diskussion und Umsetzung konstruktiv zu beteiligen.

Hintergrund

Die UPD stellt eine wichtige Anlaufstelle zur qualitätsgesicherten und kostenfreien Information sowie Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in Deutschland dar. Die Verbraucherzentralen und der vzbv waren in der Vergangenheit maßgeblich am Aufbau der UPD beteiligt und bis zum Jahr 2016 einer ihrer Träger.

Das vollständige Gutachten finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

Weiterentwicklung und Verstetigung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung | Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv | August 2020

Weiterentwicklung und Verstetigung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung | Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv | August 2020

Weiterentwicklung und Verstetigung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung | Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv | August 2020

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