Datum: 09.07.2018

Tarif-Falle für Fernwärme-Kunden

Verbraucherschützer warnen vor bedenklichen Geschäftspraktiken der HanseWerk Natur GmbH und erwägen eine Klage wegen Irreführung der Kunden

Tarif-Falle für Fernwärme-Kunden

Quelle: © stadtratte- Fotolia

Ein norddeutscher Energielieferant bietet Gutschriften für Kunden, die auf seine umstrittenen Preisanpassungen eingehen. Was das Unternehmen verschweigt: Wenn in einem laufenden Prozess die aktuelle Tarifgestaltung für ungültig erklärt wird, dürften viele seiner Kunden mit wesentlich größeren Entlastungen rechnen. Experten des Marktwächters Energie warnen die Verbraucher davor, dem Angebot der HanseWerk Natur GmbH frühzeitig ohne weitere Prüfung zuzustimmen.

Der norddeutsche Energielieferant HanseWerk Natur GmbH, der zum E.ON-Unternehmensverbund gehört, überraschte seine Kunden im Jahr 2015 mit teilweise saftigen Preiserhöhungen. Das Pikante dabei: Der Anbieter nahm die „Preisanpassung“ einseitig und ohne Einverständnis der Verbraucher vor.

Anlass genug damals für die Verbraucherzentrale Hamburg, dieses Vorgehen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die mündliche Verhandlung ist für diesen Herbst angesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits im vergangenen Jahr gegen zwei Fernwärmeversorger Urteile erwirkt, die einseitige Preisanpassungen untersagten. Offenbar in Befürchtung eines für sie ähnlich ungünstigen Urteils schreibt die HanseWerk Natur GmbH nun ihre Kunden an und bittet sie um ausdrückliche Zustimmung zum neuen Tarif. Als Anreiz bietet sie die Gutschrift von 100 kWh, für besonders schnelle Rückmeldungen gar das Doppelte.

„Sollte die einseitige Preisanpassung von den Gerichten für ungültig erklärt werden,  dürften die Einsparungen für viele Kunden der Hansewerk Natur GmbH höher sein als die Gutschrift, die der Energielieferant selbst anbietet. Wer auf dieses Angebot eingeht, würde seine Ansprüche allerdings womöglich verlieren“, warnt Svenja Gesemann, Leiterin des Marktwächters Energie beim vzbv. „Wer das nicht riskieren möchte, lässt das Schreiben des Anbieters deswegen am besten unbeantwortet und widerspricht schriftlich der ursprünglichen Preisanpassung.“

Dem Marktwächter Energie liegen derzeit eine hohe Anzahl von Anfragen von verunsicherten Verbrauchern vor. Der vzbv hat daher den Anbieter am 02.05.2018 abgemahnt. Weil die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt wurde, prüft der vzbv nun, vor Gericht zu gehen.

„Der Fernwärmemarkt ist der letzte Energiemarkt, auf dem Kunden durch regionalen Monopolisten beliefert werden, ohne Möglichkeiten, zu einem Anbieter mit besseren Bedingungen zu wechseln“, erklärt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin des vzbv. „Energieunternehmen nutzen diese Situation, um in laufenden Verträgen die Vereinbarungen zur Preisberechnung zu verändern.“

Verbraucher, die Zweifel an der rechtlichen Gültigkeit ihrer Fernwärme-Tarife haben, können das dem Marktwächter Energie über das Beschwerdeformular auf www.marktwaechter.de anzeigen sowie sich bei den Verbraucherzentralen individuell beraten lassen.

Kunden der HanseWerk Natur GmbH können sich auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg über den aktuellen Stand des Verfahrens gegen das Unternehmen informieren. Dort finden sie auch weitere Hinweise, welche Schritte sie unternehmen müssen, um ihre rechtlichen Ansprüche zu wahren.

 

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