Datum: 26.04.2018

Marktwächter verklagt Ticketbörse Viagogo

Mangelnde Transparenz und wertloses Garantieversprechen

Marktwächter verklagt Ticketbörse Viagogo

Quelle: pongsakorn_jun26 - Fotolia

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern hat die Schweizer Ticketbörse Viagogo vor dem Landgericht München verklagt. Das Unternehmen hatte zuvor auf eine Abmahnung nicht reagiert. Die Verbraucherschützer wollen mit ihrer Klage erreichen, dass der Anbieter in Zukunft transparent über sein Geschäftsmodell informiert. In seiner Unterlassungsklage fordert das Marktwächter-Team weiter, dass nicht mehr mit einer angeblichen „100-prozentigen Garantie“ geworben wird. Und: Das Unternehmen soll die gesetzlichen Vorgaben zur Darstellung seines Impressums einhalten.

Bei Viagogo handelt es sich um eine Plattform, über die Tickets von anderen gekauft oder eigene Karten zum Kauf angeboten werden können.„Für Verbraucher ist beim Kauf von Tickets auf Viagogo jedoch kaum zu erkennen, dass es sich um keine offizielle Vorverkaufsstelle handelt“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. Die Ticketbörse gibt nicht an, wer der jeweilige Verkäufer ist. Verbrauchern vermittelt Viagogo den Eindruck, sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite zu befinden.

Wertlose Garantie und schwere Kontaktaufnahme

Auch die Garantie von Viagogo ist für Verbraucher wertlos und irreführend. Zwar sichert das Unternehmen den Erhalt der Tickets zu, schränkt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Garantie jedoch erheblich ein. Die Ticketbörse behält sich das Recht vor, Ersatztickets nach eigenem Ermessen auszuwählen. Somit könnte es vorkommen, dass Verbraucher nicht die bestellten, sondern Tickets für andere Tage oder andere Plätze bekommen.

Als Kontaktmöglichkeit bietet Viagogo in seinem Impressum lediglich ein Formular mit eingeschränkter Themenauswahl an. Zahlreiche Verbraucher beschweren sich, dass sie so ihre Reklamationen nicht anbringen können.

 

Viagogo hat gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung eingelegt. 

Das Landgericht München I hat am 4. Juni 2019 der Klage der Verbraucherzentrale Bayern stattgegeben (Az. 33 O 6588/17). Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

Nach der mündlichen Verhandlung am 26. März 2019 hat das Landgericht München den 4. Juni 2019 als Termin für die Urteilsverkündung genannt.

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