Datum: 25.03.2019

Gericht weist Wohnbau-Genossenschaft in die Schranken

Marktwächter-Experten erzielen Erfolg in der ersten Instanz gegen Nova Sedes

Gericht weist Wohnbau-Genossenschaft in die Schranken

Quelle: 123rf / Aleksandr Elesin

 

Fragwürdige Vertriebsstrategien, hohe Kosten, Probleme mit der Kündigung – zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern ließen die Wohnbaugenossenschaft Nova Sedes schon länger in keinem günstigen Licht erscheinen. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen klagte deshalb gegen nachteilige Klauseln in den Vertragsbedingungen des Unternehmens. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Verbraucherzentrale Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Marktwächter-Experten hatten zwei Klauseln beanstandet, die Verbraucher finanziell benachteiligten: Nova Sedes erhebt ein Agio (Eintrittsgeld) in Höhe von sieben Prozent der gezeichneten Genossenschaftseinlage. Ein Agio ist zwar grundsätzlich zulässig, doch darf das Eintrittsgeld nicht mit Vertriebskosten und allgemeinen Verwaltungskosten der Genossenschaft verrechnet werden, wie Nova Sedes dies tat. Diese Kosten dürfen nicht zu Lasten der Mitglieder gehen.

„Durch die Verrechnung des hohen Agio zahlten Verbraucher monatelang in die Genossenschaft ein, ohne dabei Anteile zu erwerben und Rendite zu erwirtschaften“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen mit dem Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Kostenverteilung und Kündigungsfrist keine Auslegungssache

Darüber hinaus hatte die Genossenschaft versucht, ein Mitglied länger im Vertragsverhältnis festzuhalten, als es die zweijährige Kündigungsfrist in der Satzung vorsieht. Auch diese Vorgehensweise untersagte das Gericht. „Hier wurde ein klares Urteil zugunsten der betroffenen Verbraucher gefällt“, resümiert Brandes.

Durch den Genossenschaftsstatus können Unternehmen von Ausnahmeregelungen für diese besondere Organisationsform profitieren. So sind Genossenschaften zum Beispiel grundsätzlich von einer Inhaltskontrolle ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von der Prospektpflicht für Vermögensanlagen ausgenommen. Im Prospekt muss auch auf Risiken der jeweiligen Geldanlage hingewiesen werden.

„Unseren Beobachtungen nach ist Nova Sedes überwiegend darauf aus, Mitgliedschaften als Geldanlagen an den Mann zu bringen. Die Genossenschaft versteckt sich nur hinter den privilegierten Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes“, kritisiert Brandes. „Auch wenn Genossenschaften sich als grundsolide und verlässlich darstellen: Verbraucher sollten wissen, dass sie ihr Geld damit in eine unternehmerische Beteiligung investieren – mit allen Risiken bis hin zum Totalverlust.

 


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