Datum: 25.09.2019

Checkliste: Wo das Klimapaket nachgebessert werden muss

vzbv bewertet Klimamaßnahmen der Bundesregierung aus Verbrauchersicht

cinoby - istock.com

Quelle: cinoby - istock.com

  • Größte Baustellen: Rückerstattung der CO2-Bepreisung, schlüssiges Verkehrskonzept, Senkung der EEG-Umlage, Reform der Pendlerpauschale.
  • Positive Ansätze beim Flugverkehr, E-Auto-Prämie, Austauschprämie für Öl- und Gasheizungen, Ausbauziel für erneuerbare Energien.
  • vzbv fordert, Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Klimawende mitzunehmen und nicht einseitig zu belasten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Maßnahmen und Leerstellen des Klimapakets der Bundesregierung in den Bereichen Energie und Verkehr bewertet. Fazit: Viele der geplanten Vorhaben sind aus Sicht der Verbraucherschützer wirkungsarm, nicht ausreichend oder verbraucherunfreundlich. So müssten die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückfließen, die EEG-Umlage nicht nur in homöopathischen Dosen gesenkt und ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Verkehrswende vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat dem Klimapaket heute zugestimmt.

„Die Verbraucher sind bereit, mehr für den Klimaschutz zu machen. Zwei Drittel befürworten zum Beispiel eine CO2-Bepreisung, wenn die Erträge an die Haushalte zurückfließen. Nun muss die Bundesregierung die Verbraucher in die Lage versetzen, ihren Beitrag zu leisten. Ansonsten drohen die geplanten Maßnahmen und das viele Geld wirkungslos zu verpuffen. Schwarz-Rot muss beim Klimapaket ordentlich nachbessern“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Konkret hat der vzbv folgende Maßnahmen bewertet:

  • Es ist richtig, eine CO2-Bepreisung schrittweise einzuführen. Der vzbv kritisiert aber, dass die von den Verbrauchern eingezahlten Beträge nicht in Form eines Klimaschecks an diese zurückerstattet werden sollen. Die Einzahlungen der Verbraucher dürfen nicht dazu verwendet werden, Maßnahmen im Aufgabenbereich des Staates oder der Industrie quer zu finanzieren.
  • Die Senkung der EEG-Umlage ist grundsätzlich richtig, aber viel zu niedrig. Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh Stromverbrauch pro Jahr würde bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh im Jahr 2021 lediglich neun Euro einsparen, 2023 wären es 22 Euro pro Jahr.
  • Der vzbv begrüßt die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Die geplante Förderhöhe von etwa 900 Millionen Euro für drei Jahre wird allerdings kaum echte Impulse für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands setzen. Der vzbv fordert eine Förderung in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, progressionsunabhängig für die Dauer von mindestens zehn Jahren.
  • Gut ist die geplante Austauschprämie für Öl- und Gasheizungen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum Ölheizungen als Hybridheizungen auch weiter im Neubaubereich Verwendung finden dürfen.
  • Beim Verkehr fehlt ein überzeugendes Gesamtkonzept. Es besteht die Gefahr, dass die angekündigten Investitionen in Bahn und öffentlichen Nahverkehr zu spät kommen und nicht ausreichend sind, um echte Alternativen zu bieten.
  • Zur besseren Steuerung der Verkehrswende fordert der vzbv unter anderem die Einführung eines Hausanschlusses für Mobilität. Kopenhagen hat damit etwa die Idee der „5-Minuten-Stadt“ aufgesetzt. Anwohner sollen so öffentliche Verkehrsmittel innerhalb von fünf Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können. Neue Mobilitätsangebote wie „On-Demand-Dienste“ können den klassischen ÖPNV ergänzen und eine bessere Mobilität in ländlichen Regionen für alle Menschen ermöglichen.
  • Der vzbv begrüßt die Erhöhung der E-Auto-Prämie sowie den Ausbau öffentlicher und privater Ladepunkte. Allerdings ist die Förderung privaten Ladens ausschließlich über den Handwerkerbonus nicht ausreichend. So können von den Handwerkerleistungen lediglich 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten bis zu einem Betrag von 1.200 Euro jährlich von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dies galt jedoch auch schon bislang.
  • Fliegen ist die klimaschädlichste Fortbewegungsart. Gut ist, dass die Bundesregierung die Luftverkehrsteuer 2020 anheben und mit diesen Einnahmen das Bahnfahren günstiger machen will. Dies sollte aber lediglich eine Übergangslösung hin zu einer europaweiten Kerosinbesteuerung sein.
  • Die geplante und zeitlich befristete Erhöhung der Pendlerpauschale als Kompensation zur CO2-Bepreisung ist notwendig. Besser wäre es aber, die Pendlerpauschale so zu reformieren, dass sie die Umweltbilanz der Pendler berücksichtigt und sozial gerechter ist.
  • Der vzbv unterstützt das Ausbauziel für erneuerbare Energien auf 65 Prozent bis 2030. Aufgrund des stark zurückgegangen Ausbaus der Windenergie an Land müsste die Bundesregierung jedoch den Ausbau der kostengünstigen Solarenergie in den Städten und auf dem Land vorantreiben.
  • Der vzbv fordert eine umfassende Reform des Umlagen-, Abgaben- und Steuersystems des Strompreises. Dabei müssen insbesondere Privilegien der Industrie endlich abgebaut werden.
  • Unklar ist weiterhin, mit welchen konkreten Maßnahmen die Verbraucher im Gegenzug für ihre Zahlungen bei der CO2-Bepreisung entlastet werden und welche Einsparungen an CO2 diese Maßnahmen als Beitrag zum Klimaschutz erzielen werden.
  • Die Novellierung des Mieterstromgesetzes ist überfällig, damit Solarstrom in den Städten endlich kostengünstig von Bewohnern von Mehrfamilienhäusern genutzt werden kann.
  • Damit die Investitionen in Bahn und ÖPNV bei den Verbrauchern ankommen, sollte die Bundesregierung eine institutionelle Fahrgastvertretung fördern. Diese kann mittels unabhängiger Qualitätsberichte überprüfen, ob Fahrgäste mit Angebot und Qualität zufrieden sind und ob Hürden für Nicht-Nutzer abgebaut werden.

Downloads

CO2-Bepreisung | Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des vzbv | Juni 2019

CO2-Bepreisung | Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des vzbv | Juni 2019

CO2-Bepreisung | Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des vzbv | Juni 2019

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