Datum: 20.03.2020

Betrug mit Vorabzahlungen nach Kreditanfragen

Der vzbv warnt vor wiederbelebter Betrugsmasche durch Kreditvermittler und „Finanzsanierer“.

betrug-kreditzusage-adobestock_187267794_.jpeg

Quelle: Teodor Lazarev - AdobeStock

  • Im Frühwarnnetzwerk der Marktbeobachtung gab es Meldungen zu einer Betrugsmasche mit Kreditzusagen.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher werden aufgefordert, vor der Auszahlung eines vermeintlich bewilligten Kredits Gebühren zu bezahlen.
  • Entgelte dürfen nicht vor Leistung in Rechnung gestellt werden, Zahlungen vorab sind rechtlich nicht zulässig.

Ein schnell und unkompliziert zugesagter Kredit, ohne Schufa-Auskunft und trotz schlechter Bonität – für manche Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Versprechen ein willkommener finanzieller Strohhalm. Vor Auszahlung des Kredits verlangen die Anbieter nur noch einen überschaubaren Betrag, dann werde das Geld unverzüglich ausgezahlt. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist kein Fall bekannt, in dem ein Kredit nach einer Vorab-Zahlung dann auch tatsächlich ausgezahlt wurde.

Vor der vermeintlichen Auszahlung eines Kredites fordern die identifizierten Anbieter Verbraucher auf, einen Betrag zu bezahlen – eine Kaution, Vermittlungsgebühr, Provision oder Bearbeitungsgebühr – in der Regel in der Höhe von 200 bis 300 Euro. „Geht das Geld auf ein ausländisches Konto, haben die Verbraucher kaum eine Chance, ihr Geld zurückzubekommen“, warnt Dr. Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv.

Die Betrugsmasche ist bereits bekannt: Über eine Online-Recherche, soziale Medien oder einen direkten Anruf erfahren Verbraucher von Krediten, die angeblich schnell und unkompliziert bewilligt werden. Nicht selten locken diese Angebote mit Hinweisen wie „ohne Schufa“. Für Verbraucher mit schlechter Bonität in einem finanziellen Engpass ein gern gehörtes Versprechen. „Die Anbieter sitzen häufig im Ausland oder es gibt auf den Internetseiten kein Impressum“, so Fürst.

Vorkasse bei Kreditvermittlung – Betrugsgefahr

Es ist rechtlich nicht zulässig, Entgelte vor Erbringung der Leistung in Rechnung zu stellen. Verlangt ein Kreditvermittler also, dass vor der Auszahlung eines Kredits noch etwas bezahlt werden müsse, sollten Verbraucher hellhörig werden. Im Frühwarnnetzwerk der Marktbeobachtung des vzbv wurde diese Betrugsmasche mit verschiedenen Anbietern gemeldet.
 
Für Verbraucher in finanzieller Notlage ist im Zweifelsfall eine Schuldnerberatung die geeignetere Anlaufstelle. Viele gemeinnützige Träger und Wohlfahrtverbände haben entsprechende Beratungsstellen eingerichtet. Kontakte können das Jobcenter oder Sozialamt vermitteln. Auch die Verbraucherzentralen helfen bei der Suche nach seriösen Angeboten.

 


Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525