Tierwohl-Label einführen

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Ein staatliches Tierwohl-Label muss den Erwartungen der Verbraucher an mehr Tierwohl gerecht werden, damit Verbraucher unterscheiden können ob das Tier, dessen Fleisch sie essen gut gelebt hat.

100 Tage

Nicht begonnen

Noch nicht formal begonnen. Erste informelle Konsultationen haben stattgefunden.

1 Jahr

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
Kabinettsentwurf

Das BMEL hat einen Gesetzentwurf für ein staatliches Tierwohlkennzeichen sowie Kriterien für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen vorgelegt. Der vzbv begrüßt, dass damit Verbraucher klare und verlässliche Informationen darüber erhalten, wie Tiere gelebt haben. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Wohl der Tiere. Allerdings gilt es zunächst nur für Fleisch von Schweinen.

Das neue staatliche Tierwohllabel ist freiwillig und sieht drei Stufen vor: Stufe 1 bringt zwar Verbesserungen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus, im Ergebnis aber nur zu geringe Verbesserungen für die Haltung von Schweinen. 20 Prozent mehr Platz im Stall reichen nicht aus, um von mehr Tierwohl zu sprechen. Es kann allenfalls ein erster zeitlich begrenzter Schritt sein. Mit den Stufen 2 und 3 können deutlichere Fortschritte bei der Haltung von Schweinen erreicht werden. Für den Verbraucher muss am Produkt erkennbar sein, für welche Stufe beim Tierwohl er bezahlt.

Das BMEL muss nun auch die Chance nutzen, insgesamt für mehr Tierwohl zu sorgen. Für alle Tierarten muss es gesetzliche Mindeststandards geben. Mit dem Tierwohllabel für die Haltung von Schweinen ist ein Anfang gemacht. Unabhängige Kontrollen der Ställe müssen für Einhaltung und Akzeptanz der Kennzeichnung sorgen. Das Tierwohlkennzeichen muss zudem Auftakt für eine verbindliche europäische Haltungskennzeichnung sein.

Halbzeitbilanz

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
Kabinettsentwurf

Die Bundesregierung hat sich auf ein freiwilliges, staatliches Tierwohllabel geeinigt, das als Teil einer nationalen Nutztierstrategie eingeführt werden soll. Das Bundeskabinett hat das Gesetz verabschiedet, es geht nun ins parlamentarische Verfahren. Als zweiten Schritt stellt die Bundesregierung ein nationales, verbindliches Tierwohllabel in Aussicht und will sich für eine EU-weit verpflichtende Kennzeichnung einsetzen. Das freiwillige Label hat drei Stufen und gilt zunächst nur für Schweinefleischprodukte. Stufe 1 bringt dabei zwar Verbesserungen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus, jedoch zu wenige, um tatsächlich von mehr Tierwohl sprechen zu können. Stufe 1 sollte deshalb allenfalls ein erster, zeitlich begrenzter Schritt sein. Mit den Stufen 2 und 3 können deutlichere Fortschritte bei der Haltung von Schweinen erreicht werden. Das BMEL muss nun die Chance nutzen, insgesamt für mehr Tierwohl zu sorgen und Labelkriterien für weitere Tierarten vorlegen. Zudem müssen Bund und Länder ein schlüssiges Förderkonzept abstimmen, damit Landwirte in neue Ställe investieren und ihr Managementsystem darauf ausrichten, dass Tiere auch im Stall nachweislich gesund und wesentlich tiergerechter gehalten werden. Nur dann wird es absehbar auch ein ausreichend großes Angebot von Fleisch aus besserer Tierhaltung geben. Die Bundesregierung muss außerdem Wort halten und auf sich EU-Ebene für eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung einsetzen.

1 Jahr zur Wahl

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
Kabinettsentwurf

Die Bundesregierung hat sich auf ein freiwilliges, staatliches Tierwohllabel geeinigt, das als Teil einer nationalen Nutztierstrategie eingeführt werden soll. Das Bundeskabinett hat das Gesetz verabschiedet, es geht nun ins parlamentarische Verfahren. Als zweiten Schritt stellt die Bundesregierung ein nationales, verbindliches Tierwohllabel in Aussicht und will sich für eine EU-weit verpflichtende Kennzeichnung einsetzen. Das freiwillige Label hat drei Stufen und gilt zunächst nur für Schweinefleischprodukte. Stufe 1 bringt dabei zwar Verbesserungen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus, jedoch zu wenige, um tatsächlich von mehr Tierwohl sprechen zu können. Stufe 1 sollte deshalb allenfalls ein erster, zeitlich begrenzter Schritt sein. Mit den Stufen 2 und 3 können deutlichere Fortschritte bei der Haltung von Schweinen erreicht werden. Das BMEL muss nun die Chance nutzen, insgesamt für mehr Tierwohl zu sorgen und Labelkriterien für weitere Tierarten vorlegen. Zudem müssen Bund und Länder ein schlüssiges Förderkonzept abstimmen, damit Landwirte in neue Ställe investieren und ihr Managementsystem darauf ausrichten, dass Tiere auch im Stall nachweislich gesund und wesentlich tiergerechter gehalten werden. Nur dann wird es absehbar auch ein ausreichend großes Angebot von Fleisch aus besserer Tierhaltung geben. Die Bundesregierung muss außerdem Wort halten und auf sich EU-Ebene für eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung einsetzen. 

Gesamtbilanz

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen

Die Bundesregierung hatte sich auf ein freiwilliges, staatliches Tierwohllabel geeinigt, das als Teil einer nationalen Nutztierstrategie eingeführt werden sollte. Das Gesetz und eine Verordnung mit Kriterien für Schweine lagen vor, Erweiterungen für andere Tierarten waren in der Erarbeitung. Das Gesetz ist dem Bundestag jedoch nicht zugeleitet worden. Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte signalisiert, dass sie nicht zustimmen würde. Damit ist die Einführung eines freiwilligen Tierwohllabels in dieser Legislaturperiode gescheitert. Der vzbv bedauert dies, denn es hätte eine Verbesserung im Vergleich zu Haltungsform-Kennzeichnung des Handels dargestellt. Eingebettet ist die Diskussion um ein staatliches Tierwohllabel inzwischen in die größere Debatte um den grundlegenden Umbau der Nutztierhaltung und die Frage, wie dieser zu finanzieren ist.

Das vom BMEL eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) hat im Februar 2020 Empfehlungen zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland vorgelegt. Ziel solle es sein, die Standards der Stufe 2 des Tierwohllabels bis 2040 zum gesetzlichen Standard zu machen. Begleitet werden solle die Anhebung der gesetzlichen Standards durch die Einführung des Tierwohllabels und staatliche Förderung für Tierhaltungsbetriebe. Im März 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Machbarkeitsstudie zur Steuerfinanzierung des Umbaus, ohne eine der aufgeführten Optionen wie beispielsweise eine Anhebung der Mehrwertsteuer für tierische Produkte oder eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte ausdrücklich zu unterstützen. Ein Zeitplan oder klare Zusagen des BMEL für die Anhebung der gesetzlichen Standards, die Einführung eines Finanzierungsinstrumentes oder die Einführung des Tierwohllabels liegen bislang nicht vor.  

Viele  Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich bessere Haltungsbedingungen für Nutztiere. Dafür würden sie auch mehr Geld ausgeben. Doch bisher ist für Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf schwer auszumachen, ob Kuh, Schwein und Huhn vorher gut gelebt haben. Das soll ein staatliches TierwohlLabel ändern, das auf den ersten Blick erkennen lässt, aus welcher Tierhaltung ein Produkt stammt.

„Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden.“

Der vzbv fordert eine verbindliche Kennzeichnung der Haltungsbedingungen für Fleisch. Eine solche Haltungskennzeichnung gibt es zum Beispiel bei Eiern. Sie ermöglicht es Verbrauchern, Eier aus verschiedenen Haltungsformen zu unterscheiden. Ein freiwilliges Tierwohllabel ist ein wichtiger erster Schritt, da damit verbindliche Kriterien für Haltungsformen über dem gesetzlichen Standard festgelegt werden und sich das Angebot von Fleisch aus höheren Haltungsstandards vergrößern kann. Die Stufen eines freiwilligen Labels müssen jedoch deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, nur dann ist solch eine Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Gewinn. Der Übergang von einem freiwilligen Tierwohlkennzeichen zu einer verbindlichen Haltungskennzeichnung muss zudem klar geregelt werden. Die Zulassung und Kontrolle eines solchen Labels darf nicht in den Händen der Wirtschaft, sondern muss bei einer unabhängigen Institution liegen.

Daneben ist die Anhebung der gesetzlichen Tierhaltungsvorgaben und eine bessere Überwachung der Einhaltung entscheidend, um zu tatsächlich flächendeckend mehr Tierwohl zu kommen. Das Managementsystem der Tierhaltungsbetriebe muss auf nachweislich mehr Tierwohl im Stall ausgerichtet werden. Dafür ist die Einführung von Tiergesundheits- und Tierwohlindikatoren notwendig, an denen sich auch die behördliche Überwachung orientieren kann. Auch staatliche Fördergelder sollten an den Nachweis von messbar mehr Tiergesundheit gekoppelt werden.

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#vzbvfragt: Julia Klöckner

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner.

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Für mehr Tierwohl und einen transparenten Markt | Stellungnahme des vzbv | Juli 2018

Für mehr Tierwohl und einen transparenten Markt | Stellungnahme des vzbv | Juli 2018

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