Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

Private Haushalte bei der Energiewende entlasten

Quelle: lopolo – 123rf.com

Der vzbv fordert, dass private Verbraucher bei den Stromkosten entlastet werden. Die Kosten der Energiewende müssen gerechter verteilt werden. Eine Teilfinanzierung durch Steuermittel ist dafür unverzichtbar.

100 Tage

Nicht begonnen

Noch nicht begonnen.

1 Jahr

Nicht begonnen

Noch nicht begonnen.

Halbzeitbilanz

Nicht begonnen

Das BMWI hat ein Gutachten zur Reform der Netzentgeltsystematik veröffentlicht; ein zweites Gutachten ist in Bearbeitung. Maßnahmen zur Bezahlbarkeit von Energie wurden noch nicht begonnen. Die Bundesnetzagentur schreibt den Netzentwicklungsplan Strom fort.

1 Jahr zur Wahl

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage eingeleitet, gleichzeitig aber eine CO2-Bepreisung auf Kraft- und Heizstoffe eingeführt. Inwieweit die Senkung der EEG-Umlage in der Summe über die CO2-Bepreisung hinausgeht, ist noch offen. Weitere Mittel wurden im Konjunkturpaket 2020 bereitgestellt. Es ist offen, ob diese Mittel auch in voller Höhe für die Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.

Maßnahmen zur Reduzierung und Abschaffung der Industrieausnahmen beim Strompreis und der Stromsteuer wurden bisher nicht eingeleitet oder umgesetzt.

Die Netzausbaukosten sollen begrenzt werden. Eine Netzentgeltreform wird diskutiert, es ist aber noch offen, inwieweit diese verbraucherfreundlich ausfallen wird.

Gesamtbilanz

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur geringfügigen Senkung der EEG-Umlage umgesetzt, gleichzeitig aber eine CO2-Bepreisung auf Kraft- und Heizstoffe eingeführt. Weitere Mittel wurden im Konjunkturpaket 2020 bereitgestellt. Der Anstieg des Strompreises wurde jedoch nicht gestoppt.

Maßnahmen zur Reduzierung und Abschaffung der Industrieausnahmen beim Strompreis und der Stromsteuer wurden bisher nicht eingeleitet oder umgesetzt. 

Die Netzausbaukosten sollen begrenzt werden. Eine Netzentgeltreform für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Elektromobile und Wärmepumpen wird diskutiert, es ist aber noch offen, inwieweit diese verbraucherfreundlich ausfallen wird.

Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind für die Energiewende. Diese Zustimmung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Privathaushalte zahlen einen wachsenden Teil der Kosten für die Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig werden immer mehr Unternehmen entlastet. Das ist unfair. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt gibt heute pro Jahr mehr als das Doppelte für Strom aus als zur Jahrtausendwende.

„Wir werden Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze unternehmen.“

„Wir werden mit einer Reform der Netzentgelte die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilen und bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen.“

„Wir werden im Rahmen des gesetzlichen Monitorings die Bezahlbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit regelmäßig bewerten.“

Allein ein Monitoring der Bezahlbarkeit von Energie in den nächsten vier Jahren reicht nicht aus. Die kommende Regierung muss Sofortmaßnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte etwa beim Strompreis einleiten. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Reduzierung und zur Abschaffung der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage und den Netzentgelten ergriffen werden. Dazu gehören auch die Senkung der Stromsteuer und eine Steuerfinanzierung von Industrieausnahmen. Die Netzausbaukosten und der Netzbedarf müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Downloads

Neustart für die Energiewende: Finanzierung gerechter regeln | Faktenblatt des vzbv | März 2018

Neustart für die Energiewende: Finanzierung gerechter regeln | Faktenblatt des vzbv | März 2018

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Netzentgelte: Mehr Transparenz und gerechte Kostenverteilung | Faktenblatt des vzbv | 2019

Netzentgelte: Mehr Transparenz und gerechte Kostenverteilung | Faktenblatt des vzbv | 2019

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