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Entgegen des Votums der Patientenvertretung und der Ärzteverbände hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag kurzfristig beschlossen, dass Ärztinnen und Ärzte bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik nicht länger die Arbeitsunfähigkeit per Telefonkontakt feststellen dürfen. Auf diesen Beschluss hat die Patientenvertreung, der der Verbraucherzentrale Bundesverband angehört, mit großem Unverständnis reagiert.
Nun müssten sich Menschen wieder dicht gedrängt in eine Arztpraxis begeben und sich und andere der Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus aussetzen. Insbesondere erhöhe die Entscheidung die Gefahr für das medizinische Personal sowie für chronisch Kranke, Behinderte und ältere Patienten, die auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen sind.
Die Patientenvertretung fordert dringend eine Korrektur des Beschlusses.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Update: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. April 2020 kurzfristig beschlossen, dass Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen können. Vorerst befristet bis zum 4. Mai 2020 können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund telefonischer Anamnese mit Gültigkeit für nun jeweils eine Woche ausstellen. Die Bescheinigung darf einmal verlängert werden.