Datum: 24.09.2019

Online-Handel verbraucherfreundlich gestalten

Aktuelle WTO-Verhandlungsrunde zu eCommerce bietet Chancen und Risiken für Verbraucher

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Quelle: tunedin - fotolia

  • Verbraucher müssen beim Online-Handel genauso geschützt werden wie offline.
  • Bestehende EU-Verbraucherschutzregelungen müssen erhalten bleiben, künftige Regelungen zum Schutz der Verbraucher müssen möglich sein.
  • Produktsicherheit gehört auf die Agenda der Verhandlungen.

Vertreterinnen und Vertreter von 76 WTO-Mitgliedsstaaten treffen sich ab heute zu einer weiteren Verhandlungsrunde über ein internationales eCommerce-Abkommen. Ziel der EU in den Verhandlungen muss es sein, Verbraucherrechte global zu stärken, eigene Standards zu wahren und sich künftigen Spielraum im Verbraucherschutz zu erhalten.

Die Ergebnisse der anstehenden WTO-Verhandlungen zu einem eCommerce-Abkommen können einen direkten Einfluss auf Verbraucher haben, da sie die globalen Regeln des Online-Handels definieren werden. Im globalen Online-Handel ist der Verbraucher schlechter geschützt als im Online-Handel im EU-Binnenmarkt. Wenn zum Beispiel Verbraucher im Nicht-EU-Ausland online einkaufen, haben sie bei fehlerhafter Ware oder Problemen bei der Lieferung oft Schwierigkeiten, ihre Rechte einzufordern. Auch die Sicherheit von Produkten aus Nicht-EU-Staaten ist im Online-Handel nicht immer gewährleistet. Dies bestätigte kürzlich eine Untersuchung der britischen Verbraucherorganisation „Which?“.

Die EU-Kommission sitzt als Vertreterin der 28 EU Mitgliedstaaten mit am Verhandlungstischtisch und hat in den nächsten Tagen die Chance, eine Reihe von Verbesserungen für Verbraucher in der EU auszuhandeln.

„Vier Ziele sollte die EU-Kommission in den WTO e-Commerce-Verhandlungen verfolgen: Einen besseren Schutz von Verbrauchern im globalen Online-Handel zu erreichen, die bestehenden Verbraucherschutzstandards zu wahren und künftige Handlungsmöglichkeiten zu erhalten sowie gefährliche Produkte im Online-Handel zu bekämpfen“, sagt Jonathan Maier, Referent im Team Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Handelsabkommen birgt auch Risiken

Wichtig ist aus Sicht des vzbv und anderer europäischer Verbraucherschutzverbände aber auch, dass eine Reihe von Themen gerade nicht Gegenstand eines Handelsabkommens werden sollten, darunter zählen Künstliche Intelligenz, Cybersecurity, Datenschutz und Datentransfer sowie Netzneutralität.

So würde zum Beispiel die kürzlich geschlossene Einigung zwischen den USA und Japan zum digitalen Handel (Digital Trade) verhindern, dass künftig Algorithmen zum Schutz der Verbraucher durch staatliche Stellen kontrolliert werden können. Bei diesen und anderen Diskussionen stehen wir in Deutschland und in der EU noch am Beginn der Debatte.

Internationale Vereinbarungen dürfen den künftigen Regulierungsrahmen zum Schutz der Verbraucher nicht eingrenzen oder gar verhindern.

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