Datum: 27.09.2021

Freiwillige Selbstverpflichtung bei Kinderlebensmitteln wirkungslos

vzbv fordert von neuer Bundesregierung gesetzliche Werbebeschränkungen für Kinderlebensmittel

Lebensmittel mit Kinderoptik enthalten trotz der seit vielen Jahren bestehenden Selbstverpflichtungen der Lebensmittelwirtschaft häufig viel Zucker, Fett oder Salz. Auf verschiedenen Marketingkanälen werden Kinder mit Werbung für ungesunde Lebensmittel konfrontiert. Ein aktueller Bericht des Europäischen Verbraucherverbands BEUC zeigt beispielhaft, dass die freiwillige Selbstregulierung europäischer Lebensmittelunternehmen keine ausreichende Wirkung hat. Der vzbv fordert deshalb verbindliche Vorgaben, die das Marketing ungesunder Lebensmittel an Kinder verbieten.

Puhimec - AdobeStock

Quelle: puhimec - adobestock.de

Die von BEUC und seinen Mitgliedsorganisationen aus zehn europäischen Ländern gesammelten Beispiele von an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung zeigen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht effektiv sind. Die freiwillige Unternehmensinitiative „EU Pledge“ lässt wichtige Bereiche und Werbeformen, wie beispielweise die Verpackung oder auch bei Familien beliebte Fernsehsendungen im Abendprogramm, außen vor. Die selbstgesetzten Nährwertkriterien, die festlegen, wann ein Lebensmittel an Kinder vermarktet werden darf, sind viel zu schwach formuliert. Obwohl die EU-Initiative Lebensmittelmarketing an Kinder mit ungesunden Lebensmitteln freiwillig einschränken will, zeigen die Beispiele, dass dennoch regelmäßig unausgewogene Produkte direkt an Kinder gerichtet beworben werden.

Bunderegierung muss endlich handeln

„Die Politik muss endlich erkennen, dass die Zeit der freiwilligen Regeln für Kindermarketing vorbei ist. Der Auftrag an die nächste Bundesregierung ist eindeutig. Wir brauchen endlich gesetzliche Regelungen für Lebensmittel mit Kinderoptik: Es sollten nur Lebensmittel an Kinder vermarktet werden dürfen, die den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen und zum Beispiel bestimmte Höchstmengen an Zucker, Fett oder Salz nicht überschreiten“, sagt Carolin Krieger, Ernährungsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Einschränkung des Lebensmittelmarketings muss zudem jede Form von Werbung, einschließlich Fernsehwerbung bei Familien beliebten Fernsehshows, Onlinewerbung, Werbung in sozialen Medien sowie über Influencer und Sponsoring, erfassen. In einer vzbv Befragung ist es 93 Prozent der Eltern und Großeltern wichtig, dass Lebensmittel, die sich in ihrer Aufmachung oder Gestaltung an Kinder richten, bestimmte Anteile an Zucker, Fett oder Salz nicht überschreiten“. Auch Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation fordern Maßnahmen, um den starken Einfluss des Marketings für ungesunde Lebensmittel auf das Essverhalten von Kindern zu verringern.

Hintergrund

Auf europäischer Ebene haben sich Lebensmittelunternehmen zu einer europäischen Unternehmensinitiative zusammengeschlossen – dem sogenannten „EU-Pledge“. Der „EU-Pledge“ ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und hat zum Ziel, keine ungesunden Lebensmittel an Kinder unter zwölf Jahren im Fernsehen sowie online zu bewerben. Anhand von selbst definierten Nährwertkriterien wird entschieden, ob ein Lebensmittel an Kinder gerichtet vermarktet werden darf oder nicht. Die Öffentlichkeit kann eine Beschwerde beim „EU Pledge“ einreichen, wenn sie der Meinung ist, eine Werbemaßnahme verstößt gegen die Kriterien des „EU Pledge“.

Beim Abspielen des Videos werden nutzerbezogene Daten zu Youtube übertragen. Weitere Informationen

Food marketing to children needs rules with teeth! | BEUC - The European Consumer Organisation

Auf europäischer Ebene haben sich Lebensmittelunternehmen zu einer europäischen Unternehmensinitiative zusammengeschlossen – dem sogenannten „EU-Pledge“. Der „EU-Pledge“ ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und hat zum Ziel, keine ungesunden Lebensmittel an Kinder unter zwölf Jahren im Fernsehen sowie online zu bewerben. Anhand von selbst definierten Nährwertkriterien wird entschieden, ob ein Lebensmittel an Kinder gerichtet vermarktet werden darf oder nicht. Die Öffentlichkeit kann eine Beschwerde beim „EU Pledge“ einreichen, wenn sie der Meinung ist, eine Werbemaßnahme verstößt gegen die Kriterien des „EU Pledge“.

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