Datum: 18.10.2018

Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung verbessert

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich

Frau in der Psychotherapie

Quelle: Katarzyna Białasiewicz - 123rf.com

Menschen mit geistiger Behinderung erhalten künftig bessere Leistungen in der Psychotherapie. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können nun in zusätzlichen Sprechstunden Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden. Hierfür hatte sich die Patientenvertretung, der auch der vzbv angehört, eingesetzt.

Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA entsprach bisher nicht ausreichend den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit geistiger Behinderung. Um Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu beseitigen, hatte die Patientenvertretung Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese führten zu einer erneuten Beratung der Richtlinie.

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.

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Patientenvertretung setzt sich erfolgreich für Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung ein | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 18.10.2018

Patientenvertretung setzt sich erfolgreich für Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung ein | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 18.10.2018

Patientenvertretung setzt sich erfolgreich für Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung ein | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 18.10.2018

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