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Insolvenzschutz Versicherungen

Auch Versicherungsunternehmen können in wirtschaftliche Probleme geraten. Das kommt zwar extrem selten vor, doch wenn ein Versicherer Pleite geht, sind die Probleme groß. Denn anders als bei Personenversicherungen wie Lebens- und Krankenversicherungen gibt es bei Sachversicherungen (die Risiken von Gegenständen absichern) in Deutschland keinen Insolvenzschutz. Für Versicherer, die aus dem Ausland heraus agieren, gilt wiederum deren dortiges Recht. So gibt es in Irland für Sachversicherungen einen Insolvenzschutz, für Lebensversicherungen nicht.

Insbesondere Pleiten ausländischer Versicherer trafen deutsche Verbraucher:innen ziemlich unvorbereitet. Sie mussten sich an die ausländische Aufsichtsbehörde wenden und eigenständig abklären, ob es einen Insolvenzschutz gibt. Im Fall der Pleite der niederländischen INEAS gab es diesen beispielsweise nicht.

Der vzbv fordert deshalb einen harmonisierten Insolvenzschutz für alle europäischen Versicherungsunternehmen. Insbesondere in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist ein einheitlicher Mindestschutz, wie es ihn für Spareinlagen bereits gibt, unerlässlich.

Der vzbv fordert

  • einen einheitlichen Insolvenzschutz für alle europäischen Versicherer.
  • bei Lebens- und Krankenversicherungen Auffanggesellschaften, die die Verträge weiterführen und idealerweise sanieren.
  • die Konkurssicherung auch auf Ansprüche gegen Versicherer für Fehlverhalten ihrer Versicherungsvertreter:innen auszuweiten.
  • einen grenzüberschreitenden Mechanismus, der nationale Sicherungssysteme unterstützt, wenn sie an ihre Grenzen stoßen.

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