Datum: 18.01.2021

Grauen Kapitalmarkt präventiv regulieren

Stellungnahme des vzbv zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes

Lebensmittel-Freihandel-Containerschiff-Fotolia_EvrenKalinbacak

Quelle: vrenkalinbacak - adobestock.de

Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren immer wieder hohe Summen auf dem Grauen Kapitalmarkt. Als Reaktion auf die jüngste Pleite des Containeranbieters P&R will die Bundesregierung nun den Anlegerschutz verbessern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) - und schlägt weitere Maßnahmen zum präventiven Schutz von Verbrauchern vor.

Zu begrüßen sind insbesondere:

  • Das Verbot von Blindpool-Konstruktionen.
  • Die Ausweitung der Prüfungsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • Die Einführung verpflichtender Mittelverwendungskontrollen durch unabhängige Dritte bei Direktinvestments oder bei Mehrebenenmodellen.

Die wichtigsten zusätzlichen Maßnahmen sind:

  • Ein Verbot des aktiven Vertriebs oder zumindest die Einführung einer materiellen Prospektprüfung durch die BaFin für Publikums-AIF und Vermögensanlagen.
  • Die Abschaffung der Prospektausnahme für Schwarmfinanzierungen und eine Überarbeitung des Ausnahmetatbestands für Genossenschaften, bei der insbesondere die Rolle und Aufgaben der Prüfverbände kritisch evaluiert wird.
  • Eine Umkehrung der Beweislast innerhalb von Beratungs- und Vermittlungsverträgen, verbunden mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen bei Beratungs- und Prospektfehlern auf 20 Jahre sowie einer Erhöhung der Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht bei Vermittlern.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

Grauer Kapitalmarkt muss präventiv reguliert werden | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

Grauer Kapitalmarkt muss präventiv reguliert werden | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

Grauer Kapitalmarkt muss präventiv reguliert werden | Stellungnahme des vzbv | Januar 2021

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