Datum: 01.10.2020

Für faire und verständliche Verbraucherkredite

vzbv veröffentlicht zwei Stellungnahmen zur Reform des Verbraucherkreditrechts

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Quelle: cathy yeulet - 123fr.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Stellungnahmen zur anstehenden Reform des Verbraucherkreditrechts veröffentlicht: Zur Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung und zur Kostenerstattung bei vorzeitiger Beendigung von Verbraucher-Kreditverträgen.

In beiden Punkten muss die Bundesregierung nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs das Kreditrecht ändern. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher von der Reform profitieren, stellt der vzbv folgendes klar:

  • Ein neuer Musterwiderrufstext sollte einfach, verständlich und kurz sein. Das erfüllt der aktuelle Gesetzesvorschlag bisher nicht.
  • Ein Muster sollte verbindlich die Schriftart, die Schriftgröße, das Format und die Hervorhebung regeln, um zu kleine, für viele Verbraucher nicht lesbare Texte zu vermeiden.
  • Fehlerhafte Pflichtangaben sind hinsichtlich der Rechtsfolgen fehlenden Pflichtangaben gleichzustellen.
  • Verbraucher sollten sich bis zum Zugang des Widerrufs auf den Marktzins berufen können und nur diesen schulden.
  • Auch bei der Kündigung eines Kreditvertrags müssen sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten erstattet werden.
  • Bei Vorfälligkeitsentschädigungen für Immobilienkredite müssen ebenfalls die Höchstgrenzen für Ratenkredite gelten.

Die beiden Stellungnahmen finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Widerrufsinformation klar und prägnant gestalten | Stellungnahme des vzbv | 21. September 2020

Widerrufsinformation klar und prägnant gestalten | Stellungnahme des vzbv | 21. September 2020

Widerrufsinformation klar und prägnant gestalten | Stellungnahme des vzbv | 21. September 2020

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Laufzeitunabhängige Kosten auch bei Kündigungen erstatten | Stellungnahme des vzbv | 21. September 2020

Laufzeitunabhängige Kosten auch bei Kündigungen erstatten | Stellungnahme des vzbv | 21. September 2020

Laufzeitunabhängige Kosten auch bei Kündigungen erstatten | Stellungnahme des vzbv | 21. September 2020

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