Datum: 18.01.2018

Crowdinvestment-Plattformen brauchen einheitliche Standards

Stellungnahme des vzbv zu den EU-Plänen zur Crowdinvestment-Regulierung

Hände halten Bargeldrollen zusammen

Quelle: Andrey Popov - fotolia.com

Die EU-Kommission will europaweit einheitliche Standards für Crowdinvestment-Plattformen schaffen. Der vzbv begrüßt dieses Vorhaben. In einer Stellungnahme fordert er folgende Mindeststandards:

  1. Betreiber von Crowdinvestment-Plattformen sollen ihre betriebswirtschaftliche Qualifikation nachweisen müssen.
  2. Plattform-Betreiber sollen für Schäden haften, wenn sie die von Ihnen beworbenen Projekte nicht vorher ausreichend prüfen.
  3. Betreiber sollen nur einheitliche Gebühren für die Veröffentlichtung eines Projekts verlangen dürfen - unabhängig davon, wieviel Geld zusammenkommt.
  4. Aufsicht durch die Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsländer.

Hintergrund: Auf Crowdinvestment-Plattformen werden Projekte vorgestellt, die einen „Schwarm“ von (Klein-)Investoren suchen. Anleger erwarten eine entsprechende Verzinsung ihrer Investition. Dabei verlassen sie sich auf die Prüfung der Projekte durch die Plattformen, um sie vor Verlusten zu schützen. Diese Plattformen bedürfen einer entsprechenden Regulierung und Aufsicht.

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Don't Crowd Out Safety | vzbv response to the legislative proposal for an EU framework on crowd and peer to peer finance

Don't Crowd Out Safety | vzbv response to the legislative proposal for an EU framework on crowd and peer to peer finance

vzbv response to the legislative proposal for an EU framework on crowd and peer to peer finance

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