Datum: 21.11.2019

Bundesregierung muss bei Energieeffizienz nachbessern

Effizienzstrategie mit nationalem Energieeffizienzziel für 2030 vorgelegt

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Quelle: artursfoto - adobestock.de

Der vzbv unterstützt ein rechtsverbindliches Energieeffizienzziel von mindestens 30 Prozent unter Einbeziehung von gesetzlich verbindlichen Endenergiezielen für alle Sektoren. Dabei muss das nationale Effizienzziel zusammen mit den Zielen anderer Mitgliedstaaten das EU-Energieeffizienzziel von 32,5 Prozent sicher erreichen.

Energieeffizienz stellt einen der Eckpfeiler für die Senkung der Energiegesamtkosten dar und kann damit zu einer substantiellen finanziellen Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher führen. „Energieeffizienz an erster Stelle“ wurde von der EU-Kommission zu Recht zu einem wichtigen Grundsatz der Energieunion erklärt.

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Energieeffizienzstrategie 2050 will die Bunderegierung das EU-Energieeffizienzziel 2030 (Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs um mindestens 32,5 Prozent bis 2030 im Vergleich zu einem Referenzszenario) in Deutschland umsetzen. Laut vorliegenden Entwurf wird ein rechtlich unverbindliches Ziel für 2030 vorgeschlagen, den Primärenergieverbrauch bis 2030 gegenüber 2008 um 28 Prozent zu mindern.

Insgesamt zeigt die vorliegende Energieeffizienzstrategie keinen detaillierten Weg zur Erreichung der nationalen und europäischen Energieziele auf. Maßnahmen sind zu allgemein und unverbindlich beschrieben. Der Bezug zu den formulierten Einsparzielen für 2030 und 2050 ist kaum nachvollziehbar und es fehlt insgesamt an konkreten Instrumenten zur Quantifizierung der Maßnahmen sowie zum Monitoring der geplanten Einsparungen. Der Mehrwert der Strategie bleibt daher unklar.

Das unverbindliche Ziel der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 28 Prozent gegenüber 2008 zu vermindern, ist wenig ambitioniert, unwirtschaftlich und daher nicht im Sinne der Verbraucher. Dass Deutschland, das rund ein Viertel des Energieverbrauchs der EU verursacht, mit diesem selbstgesteckten Ziel einen angemessenen Beitrag zur Erfüllung des EU-Energieeffizienzziels 2030 beiträgt, darf bezweifelt werden. Mögliche spätere Nachjustierungen zur Erreichung des Ziels können erhöhte Kosten für Verbraucher verursachen.

Die Stellungnahme finden Sie Download-Bereich.

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Energieeffiziensstrategie 2050 | Stellungnahme | November 2019

Energieeffiziensstrategie 2050 | Stellungnahme | November 2019

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