Datum: 11.11.2021

Zur Zulässigkeit des Werbeaufdrucks „salmonellenfrei“ bei Eiern

Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021 (13 U 84/20)

Mit Salmonellenfreiheit von Eiern darf nur geworben werden, sofern tatsächlich sichergestellt werden kann, dass die Eier einzeln getestet wurden.

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Entscheidung des OLG Celle lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Wettbewerbszentrale, eine sich selbst als "unabhängige Selbstkontrollinstitution der gesamten deutschen Wirtschaft" beschreibende Institution, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, für den Schutz der Regeln des wirtschaftlichen Wettbewerbs einzutreten, nahm ein dänisches Unternehmen auf Unterlassung einer Werbeaussage hinsichtlich der von ihnen in Deutschland vertriebenen Eier in Anspruch. Auf dem Karton der Eier befand sich die Angabe „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“. Die Wettbewerbszentrale sah hierin eine unlautere Angabe, da sie gegen das allgemeine Irreführungsverbot verstoße. Tatsächlich war es so, dass die Hühnerherden aufgrund dänischer Vorgaben alle zwei Wochen repräsentativ getestet wurden. Es könne daher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass jedes in den Handel gelangte Ei tatsächlich salmonellenfrei sei.

Das OLG folgte im Wesentlichen der vorangegangenen Entscheidung des LG Hannovers. In der Angabe, dass es sich um salmonellenfreie Eier handle, sieht es eine irreführende Aussage. Bei der Beurteilung ist auf einen durchschnittlich informierten Verbraucher abzustellen, wobei auch die konkrete Situation zu berücksichtigen ist. Ein durchschnittlicher Verbraucher würde die Angabe dahingehend verstehen, dass die Eier jeweils auf ihre Salmonellenfreiheit geprüft worden sind. Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass vorliegend tatsächlich regelmäßige Tests in zweiwöchigen Abständen durchgeführt wurden, da hier das allgemeine Verbraucherverständnis abweicht. Dass eine einzelne Testung der Hühner unmöglich zu realisieren sei, steht dem ebenfalls nicht entgegen. Auch wenn ein Salmonellenbefall sehr unwahrscheinlich sei, trifft die Aussage der Salmonellenfreiheit der Hühner inhaltlich nicht zu.

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt.

Datum der Urteilsverkündung: 11.11.2021
Aktenzeichen: 13 U 84/20
Gericht: OLG Celle

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