Datum: 03.06.2021

Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages nach Erreichen der höchsten Prämienstufe

Beschluss des OLG Celle vom 03.06.2021 (3 U 42/21)

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist eine ordentliche Kündigung nach Erreichen der höchsten Prämienstufe möglich.

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Zwischen den Klägern und der Beklagten, einer Sparkasse, bestand seit 1994 ein sog. Prämiensparvertrag. Nach dessen Inhalt konnten die Kläger monatliche Raten in Höhe von 200,00 DM (= 102,26 €), erstmals fällig am 15. Mai 1995, auf das Sparkonto einzahlen und das Guthaben sollte von der Beklagten mit „dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. 3 %,“ verzinst werden. Ferner verpflichtete sich die Beklagte, ab dem 3. Sparjahr eine Prämie von 3 % zu zahlen, die sich jährlich erhöhen und ab dem 15. Sparjahr auf 50 % belaufen sollte.

Die Beklagte kündigte den Vertrag mit den Klägern mit Schreiben vom 15. Januar 2020 mit Wirkung zum 30. April 2020. Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Feststellung, dass die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Prämiensparvertrages unwirksam ist.

Erstinstanzlich ist die Klage vom LG Hildesheim abgewiesen worden.

Im vorliegenden Beschluss führt das OLG Celle aus, dass der beklagten Sparkasse nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ein Recht zur ordentlichen Kündigung zustand. Nach dem Inhalt des Vertrages zwischen den Parteien habe die Beklagte die Zahlung einer Sparprämie bis zum 15. Sparjahr versprochen. Ein umfassender Verzicht auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Sparvertrags lasse sich den Vertragsunterlagen dagegen nicht entnehmen. Dies entspreche auch einer beiderseits interessengerechten Auslegung des Sparvertrages. Der von der Beklagten gesetzte besondere Sparanreiz liege in erster Linie in der bis zum 15. Sparjahr kontinuierlich steigenden Prämienhöhe. Dagegen könne ein Sparer redlicherweise nicht erwarten, dass ihm mit dem Abschluss des Sparvertrages eine zeitlich unbegrenzte Sparmöglichkeit eröffnet werden solle.

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt.

Datum der Urteilsverkündung: 03.06.2021
Aktenzeichen: 3 U 42/21
Gericht: OLG Celle

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