Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

02.03.2026

Zur Haftung von sozialen Netzwerken für die Erfassung von Nutzerdaten auf Drittseiten

Urteil des OLG Jena vom 02.03.2026 (3 U 31/25)

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Die anlasslose Erfassung von Nutzerdaten auf Drittseiten durch Tracking-Tools sozialer Netzwerke verstößt gegen die DSGVO. Betroffene haben Anspruch auf detaillierte Auskunft, Löschung und Schadensersatz, ohne konkrete Webseitenbesuche nachweisen zu müssen.

Der Entscheidung des OLG Jena liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Nutzer wendet sich gegen die Erfassung seines Surfverhaltens außerhalb der Plattform. Die Beklagte stellt Webseitenbetreibern Tracking-Tools zur Verfügung, die das Verhalten der Besucher aufzeichnen und mit deren Nutzerprofil verknüpfen. Der Kläger moniert, dass dies ohne seine Einwilligung geschieht und er dadurch die Kontrolle über seine persönlichen Daten verliert. Er fordert Auskunft, Löschung und Schadensersatz. Die Beklagte lehnt die Ansprüche ab, da der Kläger unter anderem keine konkreten Webseitenbesuche darlegt und die Auskunft angeblich bereits erfüllt ist. Das Landgericht weist die Klage ab, wogegen der Kläger in Berufung geht. 

Die Berufung hat Erfolg. Das Oberlandesgericht ändert das Urteil ab und gibt der Klage weitgehend statt. Die Beklagte sei Verantwortliche nach der DSGVO und habe die Daten rechtswidrig verarbeitet. Weder eine Einwilligung noch Sicherheitsinteressen könnten diese anlasslose Datensammlung rechtfertigen. Der Auskunftsanspruch sei nicht durch pauschale Antwortschreiben erfüllt, weshalb detailliert über erhobene Datenpunkte, URLs und Speicherorte zu informieren sei und die Daten zu löschen seien. Zur Darlegung der Betroffenheit genüge es, dass der Kläger das Internet generell nutze, da die Tools massiv verbreitet seien. Durch die Ausspähung sei ein schwerwiegender Kontrollverlust auch über sensible Daten eingetreten, der einen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro rechtfertige.

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht. 

Datum der Urteilsverkündung: 02.03.2026
Aktenzeichen: 3 U 31/25
Gericht: OLG Jena

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

@email +49 30 25800-525