Datum: 24.04.2023

Zur formularmäßigen Abtretung von Schadensersatzansprüchen beim Kreditvertrag

Urteil des BGH vom 24.04.2023 (VIa ZR 1517/22)

Die AGB-Klausel der Mercedes-Benz Bank, nach derer Käufer:innen eines Mercedes-Autos mit dem Abschluss des Autokredits sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen Daimler als Sicherheit an die Bank abtreten, ist unwirksam.

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Entscheidung des BGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger, ein Verbraucher nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin Mercedes-Benz  wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch. Im März 2019 erwirbt der Kläger von der Beklagten einen Mercedes GLC 250 Diesel Neuwagen für 55.335,89 Euro. Er leistet eine Anzahlung von 9.140 Euro und finanziert die übrigen 46.195,89 Euro über die Mercedes-Benz Bank. Der Kläger nimmt im weiteren Verlauf unter dem Gesichtspunkt des Rücktritts vom Kaufvertrag und einer deliktischen Schädigung wegen des Inverkehrbringens des Fahrzeugs auf Zahlung an sich sowie auf Freistellung von den restlichen Darlehensraten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs in Anspruch. Die Klage bleibt in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil des Berufungsgerichts auf und verweist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück. Das Berufungsgericht habe zu Unrecht angenommen, die Abtretungsklausel sei wirksam. Die Klausel sei so zu verstehen, dass sie mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufvertrag sämtliche mit dem Erwerb des Fahrzeugs in Zusammenhang stehenden Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte erfasse. Damit halte die Klausel einer Inhaltskontrolle nicht stand, da sie zu Ungunsten der Verbraucher:innen von zwingendem Recht abweiche. Sie ist somit unwirksam. Das Berufungsgericht wird nun zu entscheiden haben, ob die Beklagte dem Kläger aus unerlaubter Handlung haftet.

 

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.

Datum der Urteilsverkündung: 24.04.2023
Aktenzeichen: VIa ZR 1517/22
Gericht: BGH

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