Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

16.04.2026

Zur europarechtlichen Zulässigkeit nationalstaatlicher Online-Casino-Beschränkungen

Urteil des EuGH vom 16.04.2026 (C-440/23)

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

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Ein generelles nationales Verbot von Online-Casinospielen und Zweitlotterien verstößt nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit, wenn es legitime Ziele wie die Bekämpfung von Spielsucht und Schwarzmärkten verfolgt. Dies gilt auch dann, wenn gleichzeitig ähnliche stationäre Glücksspiele oder Online-Sportwetten erlaubt sind.

Der Entscheidung des EuGH liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: 

 

Ein deutscher Verbraucher nimmt online an virtuellen Automatenspielen und Zweitlotterien (Wetten auf Lotterieziehungen) teil, die von in Malta lizenzierten Gesellschaften angeboten werden. Da das deutsche Recht zu diesem Zeitpunkt ein generelles Verbot von Online-Glücksspielen vorsieht, fordert der Kläger die Rückzahlung der verlorenen Einsätze vor einem maltesischen Gericht, mit der Begründung, die Verträge seien aufgrund der Illegalität des Angebots nichtig. Die beklagten Glücksspielanbieter halten das deutsche Verbot für einen unionsrechtswidrigen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit. Das angerufene Zivilgericht legt dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob das Verbot mit der Dienstleistungsfreiheit des Art. 56 AEUV vereinbar sei.

 

Der Gerichtshof entscheidet, dass Art. 56 AEUV dem nationalen Verbot von Online-Casinospielen und Zweitlotterien nicht entgegenstehe. Solche Verbote seien gerechtfertigt, wenn sie Glückspieltätigkeiten kontrolliert lenken und die Ausbreitung unerlaubter Glücksspiele bekämpfen sollen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen entfalle nicht allein dadurch, dass es eine hohe Nachfrage gebe oder andere Arten von Spielen, wie Sportwetten oder stationäre Automaten, erlaubt seien, da virtuelle Casinospiele höhere Risiken für Spielsucht bergen. Zudem stelle der spätere Wechsel zu einem Erlaubnissystem mit Übergangsregelungen die Kohärenz des früheren Verbots nicht in Frage. Folglich stehe das Unionsrecht auch einer zivilrechtlichen Klage auf Rückerstattung der Einsätze wegen Nichtigkeit des Glücksspielvertrags nach nationalem Recht nicht entgegen.

 

Hinweis: An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht. 

Datum der Urteilsverkündung: 16.04.2026
Aktenzeichen: C-440/23
Gericht: EuGH

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