Die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Europarecht vereinbar.
Ein Privatmann hatte gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen den Südwestfunk geklagt. Er machte geltend, dass die Gebühren gegen die Verfassung und gegen das Europarecht verstoßen.
Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit der vorliegenden Entscheidung das Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts bestätigt. Dieses hatte geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei, dies entspreche der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts. Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuer. Zudem ist auch keine Unvereinbarkeit mit dem Europarecht gegeben. Für die Einführung des Rundfunkbeitrags für den privaten Bereich hat es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht der Zustimmung durch die Europäische Kommission bedurft. Es sind keine rechtlichen Gesichtspunkte ersichtlich, nach denen ein Verstoß gegen das Europarecht vorliegt.
Datum der Urteilsverkündung: 01.03.2018