OLG Brandenburg vom 26.06.2012 (6 U 34/11)
Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testsiegel „Bestes Möbelhaus" des Deutschen Instituts für Service Qualtität (disq) werben. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Die Bezeichnung des Testveranstalters als „Deutsches Institut" sei irreführend, kritisierten die Richter. Der Begriff erwecke den falschen Eindruck, das Testurteil sei von einer öffentlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Einrichtung vergeben worden. Dieser Eindruck werde noch durch die farbliche Gestaltung des Siegels in den Farben „Schwarz-Rot-Gold" verstärkt. Dagegen fehle ein klarer Hinweis auf den privatwirtschaftlichen Charakter des Unternehmens.
Irreführend sei auch die Bezeichnung als „Bestes Möbelhaus." Damit werde der beschränkte Testinhalt unzureichend wiedergegeben. Untersucht wurde lediglich die Service-Qualtität, nicht aber für die Gesamtqualität von Möbelhäusern entscheidende Kriterien wie das Preis- und Leistungsverhältnis oder Lieferzeiten und -kosten.
In erster Instanz hatte bereits das Landgericht Berlin dem Möbelhaus die Verwendung des Siegels untersagt und gravierende methodische Mängel des Tests kritisiert.
Datum der Urteilsverkündung: 26.06.2012