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Urteil des LG Düsseldorf vom 04.04.2001 (12 O 328/00)
Es ist wettbewerbswidrig, bei der Werbung für Flugreisen zusätzlich anfallende Auslandssteuern und Gebühren sowie Luftsicherheitskosten nicht in die Preise einzubeziehen.
Datum der Urteilsverkündung: 04.04.2001