Datum: 29.11.2008

EWU-Statistik als geeigneter Maßstab bei Wucher

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 29.11.2008 (7 W 67/08)

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Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken ist die Zinsstatistik der Europäischen Währungsunion (EWU) ein geeigneter Maßstab, um die Sittenwidrigkeit von Ratenkrediten zu ermitteln.

Ein Kreditnehmer wollte die Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen geltend machen und dafür auf die von der Deutschen Bundesbank als deutscher Beitrag in der EWU-Zinsstatistik veröffentlichten Zinssätze abstellen. Nach Ansicht des OLG ist dies grundsätzlich denkbar. Auch wenn die Zinstabellen nach der EWU-Zinsstatistik anders ermittelt werden als der früher von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Schwerpunktzins, so bedeute dies nicht, dass der Rückgriff auf die neue EWU-Zinsstatistik jedenfalls für die Darlegung der Sittenwidrigkeit ungeeignet wäre. Da der Schwerpunktzins nicht mehr veröffentlicht werde, könne für die Darlegung nur auf die veröffentlichte EWU-Zinsstatistik zurückgegriffen werden.

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Datum der Urteilsverkündung: 29.11.2008

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