Datum: 15.01.2009

Berater haftet bei Empfehlung unrentabler Immobilie

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 15.01.2009 (III ZR 28/08)

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Erleiden Verbraucher durch eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf einen Schaden, so können sie diesen auch gegenüber der Beraterfirma geltend machen.

Die Verbraucher hatten eine Immobilie erworben und sich dabei von einer Firma, die gewerbsmäßig Immobilien veräußerte, beraten lassen. Die Kapitalanlage hatte sich anschließend als unrentabel herausgestellt. Die Käufer klagten hierauf gegen die Beraterfirma.

Die Kläger bekamen auch in letzter Instanz Recht. Die Verbraucher könnten aufgrund schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages und des daraus resultierenden Schadens die Übereignung der Wohnung an die Beraterfirma gegen Erstattung der zum Erwerb aufgewandten Beträge fordern. Die fehlerhafte Beratung selbst hätte die Verbraucher erst zum Kauf der Wohnung animiert.

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Datum der Urteilsverkündung: 15.01.2009

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