Urteil des BGH vom 09.05.2000 (XI ZR 159/99)
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Grundsätzlich muss eine Bank den Kunden anleger- und objektgerecht beraten. Das gilt insbesondere für Kunden, die keine Erfahrung mit den getätigten Geschäften haben.
Dabei sind der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft sowie das Anlageziel zu berücksichtigen. Über diese Umstände hat die Bank richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind, so der BGH in einer Entscheidung zu Fokker-Anleihen.
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Datum der Urteilsverkündung: 09.05.2000