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Die Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einer Reisemängelanzeige anfallen, werden nicht immer erstattet.
Eine Familie hatte eine Flugreise mit Anreise zum Flughafen per Bahn gebucht („Rail & Fly“). Der Zug hatte mehrere Stunden Verspätung, so dass die Reisenden den Flug verpassten. Sie hatten einen Anwalt damit beauftragt, die Reisemängelanzeige beim Veranstalter einzureichen und eine Erstattung der Anwaltskosten verlangt.
Das Amtsgericht lehnte dies ab. Die Familie habe bereits zur Geltendmachung ihres Anspruchs beim Veranstalter einen Anwalt mit dem Aufsetzen der Mängelanzeige beauftragt. Allerdings sei eine juristische Ausbildung nicht erforderlich, um Reisemängel dem Veranstalter mitzuteilen und der Sachverhalt im vorliegenden Falle nach Meinung des Gerichts „vergleichsweise einfach gelagert“. Die Beauftragung des Anwalts sei aus diesem Grund nicht erforderlich gewesen.
Datum der Urteilsverkündung: 27.05.2014