Datum: 31.03.2021

vzbv kritisiert Leitsatzentwurf zu Erfrischungsgetränken

Stellungnahme des vzbv zum Leitsatzentwurf für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs

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Quelle: Jackf - AdobeStock

Die Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) will den bisher beschriebenen üblichen Zuckergehalt für Limonaden weniger verbindlich festschreiben. Hersteller von Limonaden, deren Getränke etwas weniger Zucker enthalten als viele der marktüblichen Limonaden, wird nahegelegt, ihre Produkte beispielsweise mit „weniger süß“ zu kennzeichnen. Für Verbraucher ist das verwirrend, kritisiert Carolin Krieger, Lebensmittelexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):

„Die geplanten Leitsatzentwürfe für Erfrischungsgetränke des Deutschen Lebensmittelbuchs leiten Verbraucher in die Irre. Gut ist, dass der bisher beschriebene Mindestzuckergehalt für Limonaden abgeschafft werden soll. Schlecht ist, dass Getränke, die kaum weniger Zucker enthalten, nun aber mit dem Hinweis „weniger süß“ gekennzeichnet werden sollen. Das kann im Ergebnis Verbraucher auf eine falsche Fährte bringen.

Aus der Verbraucherforschung wissen wir, dass Verbraucher Lebensmittel, die mit „weniger süß“ beworben werden, für gesünder halten. Allerdings heißt in diesem Fall „weniger süß“ nicht, dass das Produkt insgesamt ausgewogen, gesund oder ein guter Durstlöscher ist. Besser wäre es deshalb, die Beschreibung von Limonade überhaupt nicht an den Süße- oder Zuckergehalt zu koppeln.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind immer mehr Erwachsene übergewichtig. Ein wesentlicher Faktor dafür kann ein hoher Konsum zuckerhaltiger Getränke wie Limonaden sein. Die Bundesregierung versucht durch eine Reduktionsstrategie für Fett, Zucker und Salz in Fertiglebensmitteln gegenzusteuern. Ebenso ist die Einführung des Nutri-Scores in Deutschland – bisher leider nur freiwillig – positiv zu nennen. Grundsätzlich sollte die Lebensmittelkennzeichnung für möglichst alle Verbraucher leicht verständlich, schnell zu erfassen und einheitlich sein. Die geplanten, ergänzenden Hinweise für Limonaden sind daher nicht zielführend.“

Eine ausführliche Stellungnahme zum Thema finden Sie im Download-Bereich.

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Änderung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke | Stellungnahme des vzbv | März 2021

Änderung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke | Stellungnahme des vzbv | März 2021

Änderung der Leitsätze für Erfrischungsgetränke | Stellungnahme des vzbv | März 2021

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