Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs kam es zu weitreichenden Veränderungen für die Klagetätigkeit des vzbv und der in ihm organisierten Verbraucherzentralen und Verbände. In seiner Stellungnahme regt der vzbv an, die in dem Gesetz bereits umfangreich geregelten neuen Berichtspflichten nicht weiter zu verkomplizieren und bestimmte Nachweispflichten im Antragsverfahren zu vereinfachen.
Die durch die Neuerungen im Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) detailliert und umfangreich geregelten neuen Berichtspflichten führen bereits für sich genommen zu einem deutlichen Mehraufwand bei der Wahrnehmung kollektivrechtlicher Aufgaben. Der vzbv schlägt vor, diese durch den nun durch das BMJV vorgelegten Entwurf einer „Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden" (REFE_QEWV) nicht auch noch auszuweiten. Ferner regt er eine klarstellende sprachliche Gleichstellung des vzbv mit den Verbraucherzentralen sowie formale Erleichterungen beim Antrag auf Eintragung als klagebefugter Verbraucherverband an.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.