Datum: 17.02.2020

vzbv fordert sichere und transparente Vergleichsabwicklung von VW

Volkswagen sollte Angebot allen betrogenen Dieselfahrern vorlegen

Logo Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG

Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com

  • Nach dem Abbruch der Vergleichsverhandlungen durch Volkswagen fordert der vzbv den Konzern auf, den angekündigten Direktvergleich mit den Verbrauchern zügig vorzulegen und nicht hinter den letzten Verhandlungsstand zurückzufallen.
  • Dazu gehörten: Eine transparente, sichere und risikolose Abwicklung mit umfassender Aufklärung für die Verbraucher sowie ausreichende Bedenkzeit, eine Korrekturklausel und die Zustimmung des Gerichtes.
  • Volkswagen sollte Vergleichsangebot allen geschädigten Dieselfahrern ermöglichen – Entschädigung von Millionen Verbrauchern möglich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Volkswagen AG auf, ihren am Freitag angekündigten Direktvergleich mit Verbraucherinnen und Verbrauchern zügig vorzulegen und transparent, sicher sowie für die Betrugsopfer risikolos abzuwickeln. „Weil Volkswagen bislang nicht zu Transparenz und Sicherheitsmaßnahmen bereit war, sind die Verhandlungen mit dem vzbv gescheitert“, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Der vzbv widerspricht der Darstellung von Volkswagen, es habe einen „bereits ausgehandelten Vergleich“ gegeben. Im Januar war über eine Entschädigung von mindestens rund 15 Prozent des Kaufpreises - insgesamt rund 830 Millionen Euro - sowie eine Korrekturklausel gesprochen worden. „Dahinter sollte Volkswagen nun nicht zurückfallen“, sagte Müller und forderte den Konzern auf, das Angebot allen Geschädigten zu unterbreiten. „Statt einige Hunderttausend könnten so Millionen betrogene Verbraucher in den Genuss von Entschädigungszahlungen kommen.“ Der vzbv wird seine Musterfeststellungsklage fortsetzen.

Alle Betrogenen entschädigen

Volkswagen hatte die Vergleichsverhandlungen mit dem vzbv am Freitag über die Presse für gescheitert erklärt und angekündigt, selbst ein Vergleichsangebot unterbreiten zu wollen. Eine faire und praktikable Lösung für die Kunden stehe für den Konzern im Vordergrund. „Es freut uns, dass Volkswagen nach vier Jahren Dieselskandal nun endlich auch hierzulande Zahlungen leisten will. In den Verhandlungen mit uns war VW nicht bereit, alle Kunden zu entschädigen. Wenn es jetzt wirklich um Fairness geht, sollte der Konzern das Angebot nun aber allen Betrogenen unterbreiten und nicht nur denen, die im Klageregister der Musterfeststellungsklage stehen“, erklärte Müller.  

Der mit dem vzbv bereits erreichte Verhandlungsstand sollte dabei das Minimalangebot darstellen. Zuletzt diskutiert wurden Entschädigungen in Höhe von rund 15 Prozent des Kaufpreises. „Das ist nicht übermäßig großzügig, lag im Januar aber im Rahmen der in Individualklagen erzielten Vergleiche“, so Müller. Wichtig sei jedoch, immer das Gesamtpaket im Blick zu haben. „Für uns war zentral, nicht irgendeinen Vergleich zu unterzeichnen, sondern wirklich sicherzustellen, dass das Geld in der vereinbarten Größenordnung bei den Verbrauchern auch ankommt.“ 

Sichere Abwicklung entscheidend

Der Vorschlag von Volkswagen, Betrogene müssten zur Abwicklung des Vergleichs in VW-Autohäuser gehen, wo sie sich womöglich in Verkaufsgespräche verwickeln lassen müssten, sei für den Verband nicht akzeptabel gewesen. „Das wäre eine Lösung, als würden wir Opfer eines Bankraubes zwingen, sich ihr Geld beim Bankräuber selbst abzuholen und mit ihm Beratungsgespräche über gute Geldanlage zu führen“, erklärte Müller. 

Deswegen stand eine sichere Abwicklung im Zentrum der Verhandlungen mit VW. Eine von mehreren Optionen dabei war, die Anwälte des Verbandes mit der Abwicklung oder zumindest der Kontrolle zu beauftragen. „Volkswagen hat Presseberichten zufolge weltweit im Dieselbetrug bereits weit mehr als 1,7 Milliarden an Anwaltskosten gezahlt. Im Heimatmarkt waren die Kosten für eine rechtssichere und zuverlässige Abwicklung des Vergleichs angeblich zu hoch“, erläutert Müller.

„Das ist offensichtlich ein vorgeschobener Grund. Welche Leistung zu finanzieren gewesen wären, hatten wir klar benannt.“ Dass die sehr zügige Abwicklung Geld kosten und diese Kosten von VW getragen werden müssten, war unstrittig. „Und nicht von den Verbrauchern. Das muss sichergestellt sein.“ 

Direktvergleich ohne vzbv-Kontrolle

Bei dem nun angebotenen Direktvergleich hat der vzbv keine Kontrollmöglichkeit. „Die Verbraucher sind gezwungen, darauf zu vertrauen, dass der Konzern, der sie bereits einmal betrogen hat, jetzt plötzlich korrekt handelt – ohne Möglichkeit einer objektiven Überprüfung.“ Noch liegt das Angebot nicht vor. Es wird entscheidend darauf ankommen, wann und in welchem Umfang der Verbraucher auf Rechte verzichten muss.

„Generalverzichtserklärungen, die Verbraucher auch für noch unbekannte und künftige Probleme mit Volkswagen bindet, sind für uns inakzeptabel“, so Müller. „Der Verzicht sollte erst wirksam werden, wenn das Geld auf dem Konto der Verbraucher ist, nicht mit Annahme des Vergleichs. Und es muss sicher sein, dass für die Verbraucher keine Folgekosten entstehen.“ Zudem sollte es eine ausreichende Bedenkzeit geben.

Korrekturklausel wichtig

In den Vergleichsverhandlungen sollte eine Korrekturklausel sicherstellen, dass wirklich die korrekten Summen an die Opfer des Betruges ausgeschüttet werden. „Wenn sich die Berechnungen von VW als unzutreffend herausgestellt hätten, hätte sich die Summe für die einzelnen Verbraucher erhöht.“ Auch sei geplant gewesen, dass der Vergleich dem Braunschweiger Oberlandesgericht, vor dem die Musterfeststellungsklage geführt wird, vorgelegt wird.

Der vzbv rechnet damit, dass das Oberlandesgericht nun, nachdem Volkswagen die Verhandlungen hat scheitern lassen, zügig einen neuen Verhandlungstermin ansetzen wird. „Wir werden auf jeden Fall weiterkämpfen. VW hat die Vergleichsverhandlungen beendet. Aber die Musterfeststellungsklage geht weiter“, erklärte Müller.​

 

Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Verbrauchern, die Probleme bei der Abwicklung des Vergleiches haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie dazu nicht telefonisch beraten können. Informationen zur Abwicklung des Vergleiches finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/vw. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Vergleichsabwicklung haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an mfk@vzbv.de

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