Datum: 28.02.2019

Verbändeforderung: Wohngeld muss grundlegend reformiert werden

Förderung muss sich an Verbrauchern ausrichten

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Quelle: Rawpixel.com - AdobeStock.com

  • Wohngeld bedarf aus Sicht der Verbände einer grundlegenden Neuordnung.
  • Die Reform muss die reale Entwicklung des Immobilienmarktes berücksichtigen.
  • Der vzbv veröffentlicht Stellungnahme zur Wohngeldreform.

Im Rahmen der Verbändeanhörung des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (WoGStärkG) am 28. Februar 2019 kritisieren mehrere Verbraucherverbände und Gewerkschaften den vorliegenden Entwurf als unzureichend. Das Gesetz, das am 1.1.2020 in Kraft treten soll, knüpft an die bisherige Praxis an, die Wohngeldleistung pauschal zu erhöhen. Die systemischen Probleme des Gesetzes werden damit nicht berücksichtigt. Der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Deutsche Familienverband (DFV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Haus & Grund Deutschland, der Verband Wohneigentum, der Verband Wohnen im Eigentum (WiE), die Verbraucherzentralen Hamburg und Nordrhein-Westfalen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern daher eine grundlegende Neuordnung des Wohngeldes.

Forderungen der Verbände zur Reform des Wohngeldes

Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter und der Lastenzuschuss für selbstnutzende Wohneigentümer müssen die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln. Das ist aus Sicht der Verbände wichtiger als eine pauschale Anpassung der Wohngeldformel alle paar Jahre. Dazu gehört eine Dynamisierung der Miethöchstbeträge, der Einkommensgrenzen und der Wohngeldleistungen. Das heißt, die Anpassung muss jährlich erfolgen. Außerdem müssen die Mietenstufen an der Vergleichsmiete ausgerichtet werden. Andernfalls könnten die positiven Anreize des Zuschusses mit der Funktion als vorrangiges Sicherungssystem schon nach kurzer Zeit verfehlt werden.

Notwendig ist auch, einen Freibetrag für Erwerbstätige einzuführen. Die geltende Rechtslage führt zu dem absurden Ergebnis, dass viele Geringverdienende keinen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern ergänzend Hartz IV beziehen müssen.

Darüber hinaus müssen eine Heizkosten- und Energiekostenkomponente eingeführt und ebenfalls dynamisch geregelt werden. Die pauschale Einpreisung der Energiekosten in den Mietzuschuss führt zur Benachteiligung einzelner Empfängergruppen. Die Verbände fordern zudem eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen. Diese kann erhöhte Mietkosten für Wohngeldempfänger nach Sanierungen auffangen. Zudem wird kritisiert, dass in der neu eingeführten Mietstufe VII zahlreiche Kommunen mit den höchsten ortsüblichen Vergleichsmieten unberücksichtigt geblieben sind. Die Mietstufe VII berechtigt Empfänger zu einem höheren Wohngeldzuschuss in Gemeinden mit besonders hohem Mietpreisniveau.

Die langfristige Stärkung des Wohngeldes droht zu scheitern

Die Wohnkostenbelastung nimmt in Deutschland immer mehr zu. Neuer Wohnraum ist für viele Verbraucher kaum noch finanzierbar. Das Wohngeld hat daher große Bedeutung für die Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Trotz steigender Bestands- und Neubaumieten ist die Zahl der Wohngeldempfänger von fast 800.000 in 2016 auf rund 550.000 in 2018 gefallen. Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung wird lediglich dazu beitragen, die Zahl der Empfängerhaushalte vorübergehend auf etwa 660.000 zu steigern. Dass danach trotz voraussichtlich steigender Miet- und Energiekosten die Zahl der Empfänger und der Ausgaben für Wohngeld wieder sinkt, zeigt deutlich die strukturellen Probleme der Bezuschussung.

 

Die Stellungnahme des vzbv finden sie im Downloadbereich.

 

Downloads

Reform des Wohngeldes | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 8. Februar 2019

Reform des Wohngeldes | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 8. Februar 2019

Reform des Wohngeldes | Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) | 8. Februar 2019

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