Datum: 26.03.2019

Uploadfilter: Eine Entscheidung gegen die Interessen der Nutzer

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Abstimmung im Europäischen Parlament über die EU-Urheberrechtsreform

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die durch Artikel 13 vorgesehenen Uploadfilter bilden den umstrittensten Punkt der europäischen Urheberrechtsreform. Der Koalitionsvertrag spricht sich zwar eindeutig gegen verpflichtende Uploadfilter aus. Trotzdem hat die Bundesregierung diese nicht verhindert. Heute stimmte auch das Europäische Parlament für die höchst umstrittene Regelung. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kritisiert diese Entscheidung und erwartet von der CDU, dass sie ihr Wort hält:

„Heute hat das Europäische Parlament mehrheitlich gegen die Interessen von Nutzerinnen und Nutzern gestimmt. Damit bedrohen verpflichtende Uploadfilter auch viele vollkommen legale nutzergenerierte Inhalte. Denn sie können nicht wirkungsvoll zwischen erlaubter und nicht erlaubter Nutzung unterscheiden. Filter wissen nicht was Parodien sind oder ob ein Inhalt zitiert wurde.

Besonders bitter ist, dass keine konkreten und wirksamen Gegenmaßnahmen eingeführt wurden, um rechtmäßige Inhalte vor entsprechender Blockierung zu schützen. Vollkommen legale Inhalte können so mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen der Plattform leicht verschwinden.

Nun gilt: Die CDU muss in der nationalen Umsetzung Wort halten und für die versprochene Rechtssicherheit durch Pauschallizenzen und eine Stärkung der Nutzerrechte sorgen. Denn auch die CDU hat längst erkannt, dass die Richtlinie nicht hält, was sie verspricht.“
 

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