Seit dem 01. Juni 2017 sind Telekommunikationsunternehmen an die neue Transparenzverordnung (TVO) gebunden. Mit dieser Gesetzesnovelle legte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fest, dass Verbraucher mittels Produktinformationsblättern (PIB) einen besseren und schnelleren Überblick über Produktangebote erhalten müssen. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein prüft kontinuierlich die Umsetzung der Neuverordnung – erste Bilanz: Insgesamt wurden 15 Unternehmen wegen Verstößen gegen die TVO abgemahnt.
Unternehmen sind durch die TVO immer verpflichtet, bei der Vermarktung ihrer Produkte sogenannte PIBs anzubieten. Diese geben schnell und leicht verständlich Aufschluss über die wichtigsten Inhalte der einzelnen Angebote. Darin aufgeschlüsselt sind beispielsweise der genaue Preis sowie die Datenübertragungsraten. So bilden die PIBs eine transparente Grundlage, wodurch Verbraucher einen besseren Überblick über ihre Vertragsoptionen bekommen.
Marktwächter mahnt 15 Unternehmen ab
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat nun die Umsetzung und Einhaltung der PIB-Pflicht eingehend überprüft. Es zeigte sich, dass diverse Anbieter die Transparenzverordnung bisher nur unbefriedigend umsetzen. „Insgesamt haben wir nun 15 Anbieter abgemahnt, die nach unserer Ansicht die neuen Informations- und Transparenzpflichten nicht ausreichend erfüllen“, so Tom Janneck, Teamleiter im Marktwächter Digitale Welt. Konkret bedeutet es, dass die abgemahnten Unternehmen ihre PIBs entweder nicht in der richtigen Form, nicht an der richtigen Stelle oder gar nicht angeboten haben. „Damit Endkunden der Überblick über die einzelnen Angebote erleichtert wird, müssen die PIBs vollständig und gut sichtbar vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden“, so Janneck. „Bei den von uns abgemahnten Anbietern war das unserer Meinung nach nicht der Fall.“ Neun dieser Unternehmen haben bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Da sich die Oldenburger EWE TEL GmbH weigert, die Erklärung abzugeben, wird nun gerichtlich gegen das Unternehmen vorgegangen.
Klage gegen Teléfonica und Telekom
Auch auf der Webseite Check24.de fehlten die geforderten PIBs ganz. Daher wurden das Vergleichsportal sowie die auf dem Portal werbenden Anbieter Telefónica, Telekom und Vodafone abgemahnt. Check24 und Vodafone haben die Unterlassungserklärung unterzeichnet. Gegen Telefónica und die Telekom wurde nun vor den Landgerichten Köln beziehungsweise München Klage eingereicht. „Wir erwarten zukünftig eine bessere Einhaltung der Transparenzverordnung. Dass die meisten der von uns abgemahnten Anbieter einsichtig sind, zeigt, dass unsere Argumente überzeugen“, schließt Janneck ab.
Verbraucher müssen sich wehren können
Auch weiterhin melden Verbraucher in das Frühwarnnetzwerk der Marktwächter, dass die vertraglich zugesicherte Bandbreite ihrer Internetverbindung nicht erreicht wird. Für solche Fälle fehlen allerdings einfache Mittel, damit Verbraucher ihre Ansprüche durchsetzen können. „Verbraucher sind auch weiterhin auf die Kulanz ihres Anbieters angewiesen oder müssen den langwierigen Rechtsweg beschreiten“, so Lina Ehrig, Teamleiterin Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv fordert deshalb, dass Kunden in einen günstigeren Tarif wechseln, ihren Tarif mindern oder ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können.
Beschwerden dem Marktwächter melden
Verbraucher, die ebenfalls negative Erfahrungen mit fehlenden oder fehlerhaften PIBs gemacht haben, können ihre Beschwerden über dieses Portal dem Marktwächter melden.