Viele Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Pauschalreise wegen der Coronakrise nicht antreten. Veranstalter hatten oft Gutscheine angeboten. Nun ist klar: Verbraucher müssen diese nicht annehmen und können sich das Geld auch erstatten lassen. Der Deutsche Bundestag stimmte am 2. Juli 2020 für ein entsprechendes Gesetz. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßt die Gutscheinregelung, fordert jedoch eine zügige Erstattung noch ausstehender Beträge:
„Die verabschiedete Regelung ist aus Verbrauchersicht fair, denn die Gutscheine sind und bleiben freiwillig und insolvenzabgesichert.
Eine schnellere Klärung der Rechtslage hätte Verbrauchern jedoch viel Verwirrung erspart.
Reiseanbieter hatten sich zu lange auf eine eventuelle Einführung von Zwangsgutscheinen berufen und Erstattungen zurückgehalten. Gut, dass hier endlich Klarheit herrscht. Trotzdem bleiben viele Verbraucher in der Praxis weiter auf den Kosten sitzen. Laut Deutschem Reiseverband wurden alleine Flugtickets im Wert von vier Milliarden Euro noch nicht erstattet.
Fast alle Airlines und viele Reiseveranstalter verwehren Kunden das Recht auf Rückerstattung. Sie arbeiten dabei teilweise mit Tricks und irreführenden Infos:
- Sie suggerieren ihren Kunden, sie könnten nur umbuchen oder einen Gutschein verlangen.
- Sie verlangen unrechtmäßige Stornogebühren.
- Sie weisen auf das Recht auf Rückerstattung so kompliziert und versteckt wie möglich hin.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen gehen deshalb juristisch gegen solche Unternehmen vor und werden die Umsetzung des Gesetzes genau verfolgen. Individuelle Beratung erhalten Verbraucher in der Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes.“
Das Gesetz zur Reform der Insolvenzabsicherung liegt schon seit Monaten in Eckpunkten vor, bleibt nun aber noch über die Sommerpause liegen. Das macht die Frage der Absicherung vorerst unnötig kompliziert und intransparent.
Auch der vom vzbv und der Reisewirtschaft geforderte Reisesicherungsfonds, der der Branche Liquidität verschafft hätte, ist auf der Strecke geblieben. Reisebüros haben nun nur die Möglichkeit, sich über den Coronaschutzschirm finanzielle Unterstützung zu sichern.
Aufruf: Erfahrungen in der Corona-Krise melden
Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Corona-Krise weiter zu verfolgen, benötigen die Verbraucherschützer die Hinweise und Beschwerden von Betroffenen. Diese können ihre Erfahrungen direkt online unter https://www.verbraucherzentrale.de/corona-erfahrungen melden.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung