Datum: 02.06.2020

Fonds zur Absicherung der Kundengeldrückerstattung

Gemeinsame Forderung von Verbraucherschützern und Reisewirtschaft

Urlaub, Strandkoerbe

Quelle: Oskar - AdobeStock

In einem gemeinsamen Schreiben fordern Verbände der Reise- und Tourismuswirtschaft sowie Verbraucherschützer Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, und Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, einen Kreditfonds für die Reisebranche einzurichten. Aus dem Fonds sollen Reiseveranstalter vorübergehend Geld entnehmen können, um ihren Kunden die Gelder für pandemiebedingt stornierte Reisen zurückerstatten zu können. Es geht dabei um Reisen, die aufgrund der Reisewarnung von Reiseveranstaltern abgesagt und in der Regel von Reisebüros rückabgewickelt werden mussten. Die Unterzeichner des Schreibens sind sich einig: „Ohne ein ergänzendes Instrumentarium ist die freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen wenig belastbar und von geringem Vorteil für Verbraucher und Veranstalter gleichermaßen.“

Die Akzeptanz für die freiwilligen Reisegutscheine sei gering, argumentieren die Unterzeichner. Viele Kunden würden also eine Barauszahlung bevorzugen. Nach Berechnungen des Deutschen Reiseverbands (DRV) summieren sich die derzeitigen Rückzahlungsforderungen für bedingt durch Corona abgesagte Reisen auf rund sechs Milliarden Euro. Reiseveranstalter seien jedoch derzeit nicht in der Lage, diese Gelder fristgerecht zu erstatten – die Kassen seien leer. Verbraucher würden zunehmend ungeduldig. Drohende Insolvenzen verstärkten die Unsicherheit.

Deshalb fordern der Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW), der Deutsche Reiseverband und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam einen Kreditfonds. Nur damit sei gewährleistet, dass Kundengelder kurzfristig rückerstattet werden können.

Ein solcher Fonds käme nur dann zur Anwendung, wenn der Kunde auf einer Barauszahlung besteht. Der Fonds könnte zum einen einen finanziellen Ausgleich an Reisebüros leisten, die Provisionen zurückzahlen müssen. Zum anderen könnten Reiseveranstalter die für die Kundengeldrückzahlungen notwendigen Barmittel beim Fonds aufnehmen. Sie wären so auch in der Lage, Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen langfristig zu erhalten. Der Fonds würde vorübergehend als Kreditgeber agieren. Die teilnehmenden Reisebüros und Veranstalter müssten aber nach Ablauf einer Frist die entnommenen Mittel wieder zurückzahlen. Damit würde der Staat dazu beitragen, die derzeitigen Liquiditätsengpässe der Reisewirtschaft zu überbrücken, Arbeitsplätze zu sichern und eine Großzahl von Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren. Gleichzeitig würde das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Pauschalreise gestärkt.

Der Fonds muss staatlich abgesichert sein. In dem gemeinsamen Schreiben heißt es: „Der Staat würde in diesem Fall eine Kreditlinie zur Verfügung stellen und eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Bei einer erfolgreichen Bewältigung der Covid-19-Krise ist das Risiko für den Staatshaushalt als gering einzuschätzen.“

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Marion Jungbluth - Leiterin Team Mobilität und Reisen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Marion Jungbluth

Leiterin Team Mobilität und Reisen

info@vzbv.de +49 30 25800-0