Datum: 18.12.2019

Klimapaket besser, aber nicht gut genug

Klimapaket wird verbraucherfreundlicher, aber Härtefälle müssen stärker unterstützt werden

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Quelle: Joachim Heller - fotolia.de

  • Stärkere Senkung der EEG-Umlage und höhere Pendlerpauschale gut für Verbraucher.
  • Umfrage zeigt: Mehreinnahmen aus CO2-Bepreisung sollen für Senkung des Strompreises verwendet werden.
  • Klimapaket darf nicht mit Ausnahmen für die Industrie zulasten der Verbraucher verschlechtert werden.

Heute hat der Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates deutliche Änderungen am Klimaschutzpaket vorgeschlagen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Einnahmen aus der höheren CO2-Bepreisung im Wesentlichen in eine stärkere Absenkung der EEG-Umlage fließen sollen. Dies entspricht einer aktuellen Umfrage zufolge auch dem Mehrheitswunsch der Verbraucher. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

„Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses machen das Klimapaket klimawirksamer und etwas fairer. Die Frage, ob die Senkung der EEG-Umlage und die Erhöhung der Pendlerpauschale ausreichen, um soziale Härten auszugleichen, muss beobachtet und eventuell nachjustiert werden“, sagt Klaus Müller Vorstand des vzbv. „Keinesfalls darf der Gesetzgeber den Forderungen aus der Wirtschaft nach Ausnahmen von der CO2-Bepreisung nachgeben und damit den Fehler der EEG-Umlage und den Netzentgelten wiederholen. Beim Klimaschutz muss das Verursacherprinzip gelten. Die Industrie darf die Kosten nicht auf die Verbraucher abwälzen.“

Viele Verbraucher für Senkung des Strompreises

Viele Verbraucher wollen auch finanziell einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch eine CO2-Bepreisung wird mehrheitlich unterstützt, wenn die Einnahmen an die Verbraucher zurückerstattet werden. In einer aktuellen im Auftrag des vzbv vom Hopp Marktforschungsinstitut durchgeführten Umfrage sprechen sich 69 Prozent der Verbraucher dafür aus, dass die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Senkung des Strompreises verwendet werden sollten. Der vzbv fordert seit Jahren eine Senkung des Strompreises um etwa vier Cent pro Kilowattstunde. Mit der Senkung der EEG-Umlage um zwei Cent pro Kilowattstunde und mehr ab 2021 soll diese Forderung mit dem Klimapaket nun zumindest teilweise umgesetzt werden. Die Senkung muss aber 1:1 an die Stromkunden weitergegeben werden. Der vzbv wird das nachverfolgen.

Energetische Gebäudesanierung mit Energieberatung verbraucherfreundlicher

Der vzbv begrüßt, dass bei der steuerlichen Förderung auch die Kosten für Energieberater künftig als Aufwendungen für energetische Gebäudesanierung angerechnet werden können. Die Einbeziehung der Kosten für eine Energieberatung ist ein Vorteil für Verbraucher, weil die Maßnahmen passend und fachgerecht geplant werden können. Das Klimaschutzpaket ist aus vzbv-Sicht nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen. So müssten auch die Mieter von der energetischen Gebäudesanierung profitieren. Das Fördervolumen für die energetische Gebäudesanierung muss deutlich aufgestockt werden, der vzbv fordert jährlich 1,5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Das Mieterstromgesetz muss so umgeschrieben werden, dass die Bewohner von kleinen und großen Mehrfamilienhäusern in der Breite kostengünstigen Solarstrom nutzen können. Und für das Brennstoffemissionshandelsgesetz müssen die Zweifel an der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit ausgeräumt werden.

Klimaschutz im Verkehr braucht ganzheitliches Konzept

Durch die Mehrwertsteuersenkung für Bahnfernreisen werden Zugtickets für Verbraucher um zehn Prozent günstiger. Das ist ein gutes klimafreundliches Signal. Preiswertere Tickets machen Bahnfahrten für Verbraucher attraktiver und werden zu mehr Fahrgästen führen. Jedoch muss durch mehr Fahrzeuge und Strecken das Angebot ausgeweitet und die Qualität und der Service erhöht werden. Die Chance, die Mehrwertsteuer-Regelungen im Personentransport grundsätzlich zu reformieren wurde verpasst. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz sollte für alle nachhaltigen Mobilitätskonzepte gelten, also auch für Sharing-Mobilitätsdienstleistungen wie Auto, Fahrrad oder Roller, für Fahrgemeinschaften oder Fahrdienste.

Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist als Kompensation für den höheren CO2-Preis notwendig. Allerdings wird die Regelung dazu führen, dass Vielverdiener überproportional profitieren. Die Bundesregierung hätte die Pendlerpauschale grundsätzlich reformieren müssen um klimafreundliches Pendeln und Geringverdiener stärker zu unterstützen.


Hintergrund

Im Downloadbereich finden sie die Ergebnisse der Umfrage.

Downloads

Bevölkerungsbefragung zu Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau-und Nachhaltigkeitsbereich | Umfrageergebnisse | Dezember 2019

Bevölkerungsbefragung zu Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau-und Nachhaltigkeitsbereich | Umfrageergebnisse | Dezember 2019

Bevölkerungsbefragung zu Verbraucherinteressen im Energie-, Wohnungs-, Bau-und Nachhaltigkeitsbereich | Umfrageergebnisse | Dezember 2019

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