Datum: 27.06.2019

Klagerecht im Datenschutz für Verbraucherverbände erhalten

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur möglichen Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz

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Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Der Bundesrat könnte morgen (Freitag) auf Initiative Bayerns für eine Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz stimmen. Das wäre dann das Signal an die Digitalunternehmen, dass sie es mit der Einhaltung des Datenschutzrechtes nicht so genau nehmen müssen. Das wäre fatal, meint Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): 

„Die Verbraucherverbände sorgen mit ihrer Klagebefugnis dafür, dass der Datenschutz ernstgenommen wird. Das ist wichtig, um die wachsende Marktmacht der Digitalkonzerne zu begrenzen.

Der Vorschlag aus Bayern, die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden wieder einzuschränken, wird mit dem Argument begründet, es solle so Missbrauch verhindert werden. Missbräuchliche Abmahnungen hat es aber nicht gegeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen haben erfolgreich Verfahren gegen Facebook, Google, Amazon und andere geführt. So ist es gelungen, unerlaubte Werbemails, die unerlaubte Weitergabe von Daten einzudämmen und Datenschutzerklärungen korrekt zu gestalten. Das sind wichtige Signale an die Digitalkonzerne: Wir meinen es ernst mit dem Datenschutz. Die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer wichtiger und sie müssen die Hoheit darüber behalten.

Alle Datenschutzverfahren des vzbv wurden auf Verbandsklagerechte gestützt, die mit den drohenden Änderungen abgeschafft oder beschränkt würden. Die gravierendsten Einschnitte drohen im Wettbewerbsrecht. Dieses verbietet es Unternehmen, sich durch Rechtsbruch Vorteile am Markt zu verschaffen. Bestimmten Verbänden ist es erlaubt, gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen. Im Datenschutz steht dieses Klagerecht auch für den Verbraucherzentrale Bundesverband nun auf der Kippe.

Große Digitalkonzerne sollten aber weiterhin keine Gewinne auf Kosten der Verbraucher machen dürfen. Das wäre auch kein gutes Signal für einen fairen Wettbewerb. Der Bundesrat darf das Recht der Verbraucherverbände, auch den großen Digitalkonzernen auf die Finger zu schauen, nicht eindämmen. Wir brauchen ein starkes Verbandsklagerecht!“

 

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