Datum: 24.11.2020

Grenzenloser Ärger statt bequemer Online-Kauf

Umfrage des vzbv ergibt: Verbraucher haben bei außereuropäischen Bestellungen über Online-Marktplätze vielfältige Probleme

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  • vzbv fordert im Rahmen des Digital Services Act, dass Online-Marktplätze stärker für die Einhaltung von Verbraucherrechten in Verantwortung genommen werden
  • Die angekündigte Reform der Produktsicherheitsrichtlinie muss auch Online-Marktplätze umfassen, so dass auch für sie die EU-Regeln zur Produktsicherheit und Verantwortlichkeit gelten
  • 93 Prozent der Befragten erwarten (eher), dass Online-Marktplätze dafür sorgen, dass Händler auf der Plattform EU-Regeln befolgen

Gut vier von zehn Befragten (41 Prozent), die schon einmal etwas im außereuropäischen Ausland bestellt haben, geben an, dass dabei etwas schiefgelaufen ist. Dazu gehören lange oder ausbleibende Lieferungen, schwieriger Widerruf oder vereinzelt sogar gefährliche und unsichere Waren. Das ergab eine repräsentative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv sieht die Verantwortung hier auch bei den Online-Marktplätzen. Dazu veröffentlicht der vzbv ein neues Positionspapier und setzt sich für die Reform der Produktsicherheitsrichtlinie ein.

„Verbraucher sagen ‚ich kaufe bei dem Online-Marktplatz‘ und nicht ‚ich kaufe bei einem Anbieter in China‘,“ sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Diese prominente Rolle von Online-Marktplätzen muss sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln. Online-Marktplätze müssen für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen.“

Probleme bei Online-Käufen inner- und außerhalb der EU

Unter Befragten, die online außerhalb der EU eingekauft haben, geben 41 Prozent an, dass sie Probleme hatten, innerhalb Deutschlands oder der EU war dies bei 23 Prozent der Fall. Zu den häufigsten Beschwerdegründen zählen verzögerte sowie gänzlich ausbleibende Lieferungen, schlechte Qualität der Waren oder Schwierigkeiten beim Widerruf und der Rücksendung. Eine deutliche Mehrheit (93 Prozent) der Befragten erwarten (eher), dass Online-Marktplätze dafür sorgen, dass Händler auf der Plattform EU-Regeln befolgen.

Online-Marktplätze in die Verantwortung nehmen

Der vzbv sieht den Digital Services Act als Chance, Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen. Treten Online-Marktplätze faktisch selbst als Vertragspartner auf oder üben sie einen entscheidenden Einfluss auf die Anbieter aus, müssen sie selbst wie ein Vertragspartner haften. Der Online-Marktplatz kann sich von dieser Haftung befreien, wenn er nachweist, den betreffenden Anbieter umfassend überprüft zu haben. 

Produktsicherheitsrichtlinie dringend anpassen

„Es ist höchste Zeit, dass die europäische Produktsicherheitsrichtlinie überarbeitet wird. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2001 haben sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt,“ so Müller. „Die Richtlinie muss die gewachsene Bedeutung von Online-Marktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen.“ Hierfür müssen Online-Marktplätze rechtlich als Akteur in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.

Marktüberwachung stärken

Um die globalen Herausforderungen im Online-Handel zu meistern, braucht es auch stärkere Zollbehörden und mehr Kooperation zwischen Marktüberwachungsbehörden. Dazu zählt etwa eine engere behördliche Zusammenarbeit in der EU, aber auch mit wichtigen Handelspartnern wie China, der USA und dem Vereinigten Königreich.

Die Herausforderungen des globalen Online-Handels diskutiert der vzbv am heutigen Dienstag, den 24. November 2020, von 15.00 bis 16.30 Uhr in seiner digitalen Veranstaltung „Verbraucher im globalen Online-Handel“ (Link zur Anmeldung).

Im Downloadbereich finden Sie die Ergebnisse der Umfrage und das Positionspapier.

 

Methode: Online-Befragung. Grundgesamtheit: Personen ab 16 Jahren, die in den letzten 12 Monaten mindestens einmal etwas über einen Online-Marktplatz eingekauft haben. Stichprobengröße: 2.848 Befragte. Erhebungszeitraum: 25. September bis 8. Oktober 2020. Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 1,8 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Institut: hopp Marktforschung, Berlin.


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