Datum: 27.05.2019

Europa im Alltag stark machen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu den Erwartungen des vzbv an das neue Europäische Parlament

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Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Mit voller Kraft voraus – Europa ist für Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem eine Erfolgsgeschichte. Aber Europa kann noch mehr. Für zahlreiche alte und neue Herausforderungen, die an nationalen Grenzen nicht haltmachen, braucht es europäische Lösungen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Die Wahl ist vorbei. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit in Brüssel. Denn Europa ist nur so stark, wie es im Alltag der Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Nur wenn die Segel in der neuen Legislaturperiode konsequent in Richtung Verbraucherschutz gestellt werden, wird es der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament gelingen, den Kurs für ein Europa im Sinne der Verbraucher zu halten.

Themen gibt es viele: Verbrauchern wird es bislang nicht leichtgemacht, ausgewogene Lebensmittel auf einen Blick zu erkennen. Eine europaweit einheitliche und verbindliche Lösung muss dringend in Angriff genommen werden. Dabei ist es sinnvoll, an ein bestehendes und wissenschaftlich untermauertes System wie zum Beispiel dem Nutri-Score anzuknüpfen und keinen nationalen Alleingang einzuschlagen.

Die Musterfeststellungsklage war ein Meilenstein für Verbraucher in Deutschland. Jetzt muss auf europäischer Ebene aber noch die letzte Meile zurückgelegt werden. Der „New Deal for Consumers“ sieht vor, dass Verbraucherverbände mit einer europäischen Sammelklage auch Schadenersatz für die geschädigten Verbraucher erwirken können. Dieses Vorhaben muss nun erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Der Alltag der Menschen ist mehr denn je geprägt von Informationsfluten im Internet. Hier muss Europa sicherstellen, dass die Vorteile der digitalen Innovationen auch wirklich beim Verbraucher ankommen. Es braucht gemeinsame europäische Lösungen. Die EU-Kommission sollte daher dringend Vorschläge machen, die sicherstellen, dass relevante automatisierte Entscheidungen rechtliche Vorgaben einhalten. Die digitale Welt des Handels kennt keine Grenzen – der Verbraucherschutz darf es daher auch nicht.“

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