Datum: 22.08.2019

Verbot von Strafzinsen ist eine Scheinlösung

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum möglichen Verbot von Negativzinsen

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert ein Verbot von Strafzinsen für Kleinsparer. Nun schaltet sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein und prüft ein entsprechendes Verbot. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Ein Verbot von Strafzinsen für Kleinsparer ist gut gemeint, aber eine Scheinlösung. Bereits jetzt sind Negativzinsen bei bestehenden Verträgen aus Sicht des vzbv rechtswidrig. Banken und Sparkassen können dagegen Gebühren für Girokonten erhöhen, was sie bereits vielfach tun. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das, dass der effektive Zins für diese Konten heute schon oft negativ ist.

Dass Banken für ihre Konten Gebühren verlangen, ist legitim. Wichtig ist aber ein funktionierender Wettbewerb für die Preise von Girokonten. Verbraucher müssen bei Bedarf schnell und einfach wechseln können. Eine unabhängige Vergleichsplattform für Girokonten, wie sie eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, fehlt bis heute. Ein weiteres Problem ist, dass die gesetzliche Kontowechselhilfe nicht ausreichend gut funktioniert.

Handlungsbedarf besteht darüber hinaus bei Restschuldversicherungen und Fehlanreizen durch Provisionen bei Finanzanlagen.“

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