Datum: 08.11.2019

Mehrwegquote reicht nicht

Marktcheck belegt zu hohen Anteil von Einwegverpackungen

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Quelle: Jackf - AdobeStock

  • Laut Verpackungsgesetz vom Januar 2019 sollen Getränkeverpackungen eine Mehrwegquote von mindestens 70 Prozent erreichen.
  • Ein bundesweiter, nicht-repräsentativer Marktcheck von Verbraucherverbänden zeigt, dass Discounter und Supermärkte das Ziel weit verfehlen, Biomärkte schneiden tendenziell besser ab.
  • Die Bundesregierung muss das Verpackungsgesetz mit verpflichtenden Mehrwegquoten nachbessern.

Mehrwegverpackungen für Getränke wie Limonadenflaschen aus Glas oder PET verschwinden seit Jahren zunehmend aus den Supermarktregalen. Diesen Trend sollte eigentlich das neue Verpackungsgesetz stoppen. Doch ein aktueller bundesweiter, nicht-repräsentativer Marktcheck von Verbraucherzentralen, Verbraucherverbänden und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass das Gesetz nicht entsprechend greift.

Anfang des Jahres trat das Verpackungsgesetz in Kraft, das eine Mehrwegquote im Einzelhandel von mindestens 70 Prozent bei Getränkeverpackungen als Ziel nennt. Eine neue verpflichtende Kennzeichnung am Regal soll Verbraucher zudem besser informieren, ob es sich bei Pfandverpackungen um Einweg oder Mehrweg handelt. Denn Pfand bedeutet immer seltener, dass der Behälter mehrmals aufgefüllt wird, also eine Mehrwegverpackung ist.

Manche Discounter bieten kein Mehrweg an

Der Marktcheck von Verbraucherzentralen, Verbraucherverbänden und dem Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt, wie weit Discounter und Supermärkte von der Mehrwegquote entfernt sind. Die Verbraucherschützer untersuchten den Mehrweganteil in 31 Discountern und Supermärkten in Brandenburg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg. Die Ergebnisse:

  • Die Discounter Aldi und Lidl boten gar keine Mehrwegflaschen mehr an. Der Händler Netto Marken-Discount schaffte mit einem Mehrweganteil von 35 Prozent gerade einmal die Hälfte der gesetzlichen Quote.  
  • Auch Supermärkte (ohne Biomärkte) erreichten die Quote nicht. Der Mehrweganteil lag bei Rewe im Schnitt bei 35 Prozent. Edeka kam auf eine Mehrwegquote von 21 Prozent.
  • Bioläden hatten den höchsten Mehrweganteil: Mit einer Quote von 57 Prozent kamen sie der Vorgabe am nächsten.
  • Zwischen 28 und 58 Prozent der Regalmeter wurden zudem durch Getränke gefüllt, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind. Dazu zählen etwa Säfte, Milchmischgetränke, Wein oder alkoholhaltige Mischgetränke. Gibt es für eine Verpackung keine Pfandpflicht, werden die Getränke fast ausschließlich in Einwegverpackungen angeboten.

Handelsketten müssen Verantwortung übernehmen

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sieht die Ergebnisse kritisch: „Es kann nicht sein, dass einzelne Handelsketten gar keine Mehrwegverpackungen anbieten. Die Unternehmen müssen ihrer Verantwortung für die Umwelt gerecht werden und die Bundesregierung muss für ein schlagkräftigeres Verpackungsgesetz sorgen.“

Auch Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, sieht Handlungsbedarf: „Da wo es keine gesetzliche Pfandpflicht gibt, werden praktisch keine Mehrwegverpackungen angeboten. Das heißt: Umweltfreundlich werden Getränkeverpackungen nur durch eine dringend erforderliche zusätzliche Regulierung.“

Verpackungsgesetz nachbessern

Das fordern die Verbraucherschützer:

  • Die Bundesregierung muss das Verpackungsgesetz nachbessern. Die vorgesehene Mehrwegquote für Verpackungen von mindestens 70 Prozent muss mit einem Zeitplan konkretisiert und mit Sanktionen für Unternehmen versehen werden, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
  • Auch Discounter müssen ihrer Verantwortung für die Umwelt gerecht werden und sich an Mehrwegsystemen gemäß der Zielvorgabe beteiligen.
  • Die Pfandpflicht muss ausgeweitet werden. Auch bei Säften, Milchmischgetränken, Wein oder alkoholhaltigen Mischgetränken bestünde damit ein großes Potenzial für Mehrweglösungen.
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Mehrwegquote im Einzelhandel November 2019

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