Datum: 15.05.2020

Kindermarketing bei Lebensmitteln strenger regeln

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur heutigen Bundesratsentscheidung über das Verbot von Zucker in Babytees

Klaus Müller - vzbv

Quelle: vzbv - Gert Baumbach

Der Bundesrat hat heute der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Änderung der Fruchtsaftverordnung zugestimmt. Künftig sollen damit Zucker und weitere süßende Zutaten in Baby- und Kindertees verboten werden. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert strengere Regeln beim Kindermarketing:  

„Den Zusatz von Zucker in Babytees zu verbieten ist gut, reicht jedoch bei Weitem nicht aus. Die Supermärkte sind voll mit ungesunden Lebensmitteln, die ausdrücklich an Kinder vermarktet werden. Eltern wird suggeriert, bestimmte Produkte seien besonders geeignet für die Kleinsten, obwohl sie völlig überzuckert sind. Ohne strenge gesetzliche Regeln für alle Produkte mit Kinderoptik wird das Angebot nicht ausgewogener werden. Die Bundesregierung muss gesetzliche Höchstmengen für Zucker, Salz und Fett für alle Produkte festlegen, die sich in ihrer Aufmachung an Kinder richten. Produkte mit Kinderoptik sollten verbindlich den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen.“  

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