Datum: 19.01.2021

Brexit-Abkommen: solide Regelungen für Verbraucher und jede Menge Fragen

vzbv veröffentlicht Bewertung des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

Vertreter der EU und des Vereinigten Königreichs verhandeln ein umfassendes Abkommen über die zukünftigen Beziehungen.

Quelle: yuliya tsyhun - 123rf.de

  • Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigtem Königreich ist am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten.
  • Der vzbv begrüßt das Abkommen und seine guten Regeln zum fairen Wettbewerb.
  • Der Onlineeinkauf im Vereinigten Königreich kann kostspieliger werden.

Am 1. Januar 2021 ist der Brexit Realität geworden. Vier Jahre zogen sich die Verhandlung hin. Für Verbraucherinnen und Verbraucher im Vereinigten Königreich und Europa wird sich einiges ändern. Durch das Abkommen werden in Zukunft aber auch Verbraucherrechte gewahrt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich das Handelsabkommen genau angeschaut und eine Bewertung aus Verbrauchersicht vorgenommen.

„Eine Trennung ist nie schön. Aber die Europäische Union hat erreicht, dass Großbritannien und die EU in vielen Bereichen eng verbunden bleiben. Besonders wichtig wird jetzt die Umsetzung des Abkommens. Mit dem Brexit-Vertrag wurden insgesamt 23 Arbeitsausschüsse gegründet, hier muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende und transparente Debatte über die Fortentwicklung des Abkommens stattfindet“, kommentiert Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Integrität des Binnenmarktes gewahrt

Es ist zu begrüßen, dass die Integrität des Binnenmarktes gewahrt bleibt und auch in Zukunft keine Zölle erhoben werden. Der Verbraucherschutz und eine vorsorgende Regulierung haben insgesamt einen hohen Stellenwert im Abkommen. Durch eine enge Kooperation zwischen Behörden, zum Beispiel in den Bereichen Produktsicherheit und Marktüberwachung, können auch zukünftig Verbraucherrechte geschützt werden. Die Festschreibung gemeinsamer Standards bei Fluggastrechten oder der Fortgeltung der europäischen Krankenversicherungskarte sind ebenfalls positiv für Verbraucher.

Wettbewerbsregeln sparen Verbraucherschutz aus

Bedauerlich ist jedoch, dass bei den fairen Wettbewerbsregeln der Verbraucherschutz nicht explizit genannt ist. Das bedeutet, dass die EU keine Sanktionen erheben kann, wenn das Vereinigte Königreich das Verbraucherschutzniveaus senkt. Auch eine gemeinsame Vereinbarung zum Roaming wäre positiv für Verbraucher dies- und jenseits des Ärmelkanals gewesen. Nun kann Telefonieren deutlich teurer werden. Bei den neuen Regeln zum Warenursprung und zum Zoll müssen Onlinehändler in Zukunft ihre Kunden deutlich besser informieren.

„Zölle können ab jetzt sehr wohl erhoben werden. Etwa wenn ein Produkt zwar in Großbritannien gekauft, aber nicht dort produziert wurde. Beim Einkauf von Mode oder Elektronikprodukten über einen britischen Onlineshop kann so schnell eine saftige Rechnung vom Zoll kommen“, so Müller.

Die gesamte Bewertung des vzbv finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Bewertung des EU-VK Handels- und Kooperationsvertrags | Januar 2021

Bewertung des EU-VK Handels- und Kooperationsvertrags | Januar 2021

Bewertung des EU-VK Handels- und Kooperationsvertrags | Januar 2021

Ansehen
PDF | 397.38 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Isabelle Buschke

Isabelle Buscke

Leiterin Büro Brüssel

buero-bruessel@vzbv.de +32 278927-52