Nachhaltigen Konsum stärken

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Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist.

100 Tage

Nicht begonnen

Noch nicht begonnen.

1 Jahr

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) wurde bisher nicht sichtbar weiterentwickelt. Weiterhin gibt es keinen eigenen Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) überprüft aktuell in der „Monitoring Phase“ ob die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu wahren, eingehalten werden. Hierbei ist eine profunde und transparente wissenschaftliche Erhebung der Unternehmensdaten von hoher Bedeutung. Eine Bewertung des NAP Prozesses kann erst 2020 vorgenommen werden.

Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

Halbzeitbilanz

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) wurde bisher nicht sichtbar weiterentwickelt. Weiterhin gibt es keinen eigenen Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) überprüft aktuell in der „Monitoring Phase“ ob die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu wahren, eingehalten werden. Hierbei ist eine profunde und transparente wissenschaftliche Erhebung der Unternehmensdaten von hoher Bedeutung. Eine Bewertung des NAP Prozesses kann erst 2020 vorgenommen werden.

Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

1 Jahr zur Wahl

- Wenige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen

Im November 2020 soll eine weitere Veranstaltung zur Weiterentwicklung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (NPNK) stattfinden. Bisher liegt kein Entwurf der Weiterentwicklung vor. Weiterhin gibt es keinen eigenen Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum.

Das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat überprüft, ob die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu wahren, eingehalten werden. Ergebnis: Deutlich weniger als 50 Prozent der deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach, sodass nun der Koalitionsvertrag greift und die Bundesminister Hubertus Heil (SPD) und Gerd Müller (CSU) noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden wollen.

Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

Gesamtbilanz

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Abgeschlossen

Der Staatssekretärsausschuss Nachhaltige Entwicklung hat am 26. April 2021 über die Weiterentwicklung des NPNK entschieden. Während einer Dialogveranstaltung im November 2020 und in der Dialoggruppe zum Staatssekretärsausschuss hat der vzbv Input zum Verfahren gegeben. Ein Entwurf liegt jedoch noch nicht öffentlich vor. Ob ein eigener Haushaltstitel für das Programm und das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum eingerichtet wird, ist unklar. 

Das im Koalitionsvertrag vorgesehene Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat ergeben, dass nur 16 bis 18 Prozent der deutschen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht nachkommen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz erarbeitet, der am 10. Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Der vzbv bewertet das Gesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf: So müssen Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Lieferkettenstufen nur abgestuft umgesetzt werden, zunächst sind nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden von der Regelung betroffen. Außerdem wird zivilrechtliche Haftung bei Verstößen explizit ausgeschlossen. Zu begrüßen ist, dass der Bundestag dafür gesorgt hat, dass das Gesetz, anders als im Regierungsentwurf vorgehsehen, auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland und Tochterunternehmen deutscher Konzerne gilt.

Die EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich Anfang Januar 2019 in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Der vzbv begrüßt diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisiert aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert darauf, dass Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte nicht auf Kosten der Umwelt oder der Menschen, die sie herstellen, produziert werden. Diese Verbraucher möchten ihren Lebensstil hin zu einem nachhaltigeren Konsum verändern.

„Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das ‚Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum‘ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken.“

„Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, brauchen klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verantwortungsvoller Produktion zu verstehen ist. Dazu gehören etwa Regeln zur umweltverträglichen Rohstoffgewinnung oder Arbeitsschutzstandards. Für Bio-Lebensmittel gibt es etwa die bewährte EG-Öko-Verordnung, die gesetzliche Mindeststandards für die ökologische Produktion vorschreibt. Nur wenn diese Standards eingehalten werden, dürfen Produkte das grüne Blatt mit den Eurosternen tragen und als „biologisch erzeugt“ bezeichnet werden. Auch für die soziale und ökologische Dimension anderer Produkte müssen gesetzliche Mindestanforderungen geschaffen werden. 

Beim Abspielen des Videos werden nutzerbezogene Daten zu Youtube übertragen. Weitere Informationen

#vzbvfragt: Svenja Schulze

Bevorzugen Sie Vinyl oder MP3? Essen sie lieber Steak oder Tofu? In der Videoreihe #vzbvfragt interviewt der vzbv Ministerinnen und Minister zu ihren Verbrauchsgewohnheiten, aber auch zu verbraucherpolitischen Fragen aus Ihrem Ressort. Heute auf dem roten Stuhl: Die Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze.

Downloads

Entwurf für Lieferkettengesetz nachbessern | Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands | März 2021

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